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Vergleich im Streit um Cum-Ex-Beratung: Fresh­fields zahlt 50 Mil­lionen Euro

von Dr. Anja Hall

30.08.2019

Geldübergabe

© kritchanut - stock.adobe.com

Freshfields hat sich mit dem Insolvenzverwalter der Maple Bank auf einen Vergleich geeinigt. Die Kanzlei zahlt 50 Millionen Euro, im Gegenzug wird eine Schadensersatzklage wegen Falschberatung zurückgenommen.

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Hat Freshfields die Maple Bank im Hinblick auf Cum-Ex-Geschäfte falsch beraten? Diese Ansicht vertrat zumindest der Insolvenzverwalter der Bank, CMS-Partner Dr. Michael Frege, und verklagte die Top-Kanzlei beim Landgericht (LG) Frankfurt auf 95 Millionen Euro Schadensersatz.

Die Maple Bank hatte zwischen 2006 und 2010 Cum-Ex-Geschäfte in großem Stil betrieben. Freshfields als Rechtsberater des Instituts hielt dies für legal – ein Standpunkt, den damals fast alle Steuerrechtler teilten. Der Maple Bank wurden die Cum-Ex-Geschäfte jedoch zum Verhängnis: 2016 schloss die Finanzaufsicht Bafin das Institut, weil diesem wegen einer Steuerrückstellung im Zusammenhang mit den getätigten Cum-Ex-Geschäften die Überschuldung drohte.

Ob Freshfields die Bank zu den umstrittenen Aktiendeals falsch beraten hat und deshalb Schadensersatz leisten muss, hat das LG Frankfurt nun aber nicht mehr zu klären. Denn am Donnerstag wurde bekannt, dass die Kanzlei und der Insolvenzverwalter sich auf einen Vergleich geeinigt haben. Wie zuerst das Handelsblatt berichtete, zahlt Freshfields 50 Millionen Euro. Das entspricht rund einem Achtel des Jahresumsatzes der Kanzlei, der im vergangenen Geschäftsjahr nach Informationen des Branchenmagazins Juve bei rund 405 Millionen Euro lag.

Ein CMS-Sprecher bestätigte auf Nachfrage von LTO, dass der Vergleich über diese Summe zustande gekommen ist.

Lieber ein Ende mit Schrecken?

Freshfields hielt sich indes bedeckter: "Ein Rechtsstreit über die Frage einer möglichen Haftung aus einem früheren Mandatsverhältnis wird durch die einvernehmliche Rücknahme der Klage – und zwar nicht nur des Zahlungsantrags in Höhe von 95 Millionen Euro, sondern auch der weiteren, darüber hinaus gehenden Klageanträge – beendet", so ein Sprecher der Kanzlei gegenüber LTO.

Damit also lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende? Aus dem Statement der Kanzlei könnte man schließen, dass sie mit höheren Belastungen als den erwähnten 95 Millionen Euro rechnete und daher lieber einen Schlussstrich unter die Angelegenheit ziehen wollte. Nach wie vor ist Freshfields aber der Auffassung, alles richtig gemacht zu haben: "Wir sind weiterhin der festen Überzeugung, dass unsere Beratung der geltenden Rechtslage entsprach", so der Kanzleisprecher.

Tatsache ist allerdings auch: Ihre Beratung in Sachen Cum-Ex bringt Freshfields nunmehr seit einigen Jahren immer wieder in die Schlagzeilen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat bereits zweimal Kanzleiräume in Frankfurt durchsucht, um Beweise in dem Steuerskandal mit den umstrittenen Aktiengeschäften zu sichern. Gegen zwei Steuerrechtler der Kanzlei wird ermittelt.

Bereits 2016 wollte ein Untersuchungsausschuss des Bundestages, der sich mit den Cum-Ex-Geschäften befasste, die Kanzlei durchsuchen lassen, war damit aber vor dem BGH gescheitert. Der Ausschuss hatte der Großkanzlei vorgeworfen, eine dominante Rolle bei den Geschäften gespielt und Unterlagen zurückgehalten zu haben.

In der kommenden Woche beginnt beim Landgericht (LG) Bonn der erste Strafprozess zu den Cum-Ex-Steuerdeals (Az. 62 KLs 1/19). Den Angeklagten - zwei Aktienhändlern - wird die Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften zu Lasten der Staatskasse vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft geht von 33 Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung aus, deren Schaden sich auf mehr als 440 Millionen Euro belaufe. Vor kurzem gab das LG Bonn außerdem bekannt, dass es eine Bankengruppe und vier Kapitalverwaltungsgesellschaften in das Verfahren einbeziehen wird.

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Vergleich im Streit um Cum-Ex-Beratung: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37353 (abgerufen am: 10.11.2025 )

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