Die Nord/LB hat mit einer Verbriefung von Kreditrisiken ihre Kapitalbasis gestärkt. Dazu wurde eine mezzanine Verbriefungstranche, der ein Portfolio von ca. 5.000 Krediten mit Gesamtvolumen von 11,4 Milliarden Euro zugrunde liegt, auf eine Einzweckgesellschaft übertragen. Freshfields Bruckhaus Deringer beriet bei der Transaktion.
Durch die Transaktion mit dem Namen NorthVest konnte die Nord/LB ihre Risikoaktiva um rund vier Milliarden Euro senken und bis zu 400 Millionen Euro Eigenkapital freisetzen. Der Verbriefungstranche liegen Kredite aus den Bereichen Mittelstand, Flugzeug, Projektfinanzierung und Immobilien zugrunde.
Juristisch betraten die Rechtsabteilung der NordLB und ihre Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer Neuland: Die Finanzgarantie, die zum Zweck des Risikotransfers eingesetzt wurde, musste den Vorgaben der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Capital Requirements Regulation (CRR) genügen. Diese löst die SoIvabilitätsverordnung ab, die bisher für die Eigenkapitalbemessung gültig war. Hinsichtlich der CRR gibt es daher noch wenig Anwendungs- und Auslegungspraxis.
Die NORD/LB geht davon aus, dass sie mit der Transaktion bereits heute die Anforderungen von Basel III erfüllt; für den anstehenden Banken-Stresstest der EZB sieht sich die Landesbank ebenfalls gut gerüstet.
Freshfields Bruckhaus Deringer für Nord/LB
Bernhard Kaiser, Bank- und Finanzrecht, Partner, Frankfurt
Dr. Alexander Glos, Bank- und Finanzrecht, Partner, Frankfurt
Dr. Robin Helmke, Bank- und Finanzrecht, Principal Associate, Frankfurt
Dr. Klaus Lackhoff, Bank- und Finanzrecht, Counsel, Frankfurt
Rechtsabteilung Nord/LB
Jörg-Ulrich Schmidt
Dr. Marcus Wallenhorst
Freshfields Bruckhaus Deringer / Nord/LB Rechtsabteilung: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12086 (abgerufen am: 16.10.2024 )
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