Freshfields Bruckhaus Deringer / Hausfeld: Idealo klagt gegen Google

15.04.2019

Freshfields Bruckhaus Deringer klagt gemeinsam mit der Kanzlei Hausfeld für Idealo gegen Google. Der Preisvergleichsdienst wirft Google den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor.

Freshfields Bruckhaus Deringer und Hausfeld vertreten die Idealo Internet GmbH (Idealo) in einem Schadensersatzprozess gegen Google. Gestützt ist die Klage auf den Vorwurf, Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber, um den eigenen Preisvergleichsdienst im Markt durchzusetzen. Mit der Klage wird eine bezifferte Schadensersatzsumme von rund einer halben Milliarde Euro (inklusive Zinsen) verlangt. Idealo behält sich vor, diesen Betrag im Laufe des Verfahrens – nach entsprechender Auskunftserteilung durch Google – zu erhöhen.

Durch eine prominente und bevorzugte Positionierung an der Spitze der Google-Suchergebnisse und die gleichzeitige Herabstufung von Konkurrenzangeboten verschaffe Google seinem eigenen Preisvergleich "Google Shopping" seit 2008 einen unrechtmäßigen und wettbewerbswidrigen Vorteil, teilte Freshfields mit. Damit verstoße das Unternehmen gegen das europäische und nationale Kartellrecht, behauptet die Kanzlei für ihre Mandantin. Die EU-Kommission habe Google deswegen bereits 2017 mit einem Rekordbußgeld in Höhe von 2,42 Milliarden Euro belegt und darauf hingewiesen, dass Wettbewerber Schadensersatz vor den nationalen Gerichten einfordern können.

Die Federführung in dem Mandat haben Dr. Roman Mallmann (Litigation) und Dr. Frank Röhling (Kartellrecht) von Freshfields. Das Mandat kam über die vorherige Beratung von Axel Springer, der Muttergesellschaft von Idealo, in dem Missbrauchsverfahren der EU Kommission gegen Google zustande.

Aufgrund der Vertretung von Idealo in dem Verfahren der EU Kommission gegen Google ist auch die Kanzlei Hausfeld von idealo mit dem Schadensersatzverfahren mandatiert. Die Federführung haben hier Prof. Dr. Thomas Höppner und Dr. Alex Petrasincu (beide Kartellrecht). Höppner steuert seine langjährige Kenntnis aus der Vertretung von Idealo und deren Tochtergesellschaft Visual Meta (ladenzeile.de) in dem Missbrauchsverfahren vor der EU Kommission bei. Mit der Klageschrift wurde ein Schadensgutachten von E.CA Economics (Dr. Rainer Nitsche, Alia Schweiger) eingereicht.

Die Vertreter für Goolge in dem Verfahren sind noch nicht bekannt.

 

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Freshfields Bruckhaus Deringer für Idealo

Dr. Roman Mallmann, Partner, Litigation, Düsseldorf

Dr. Frank Röhling, Partner, Kartellrecht, Berlin

Jan Henning Buschfeld, Kartellrecht, Düsseldorf

Dr. Ilka Mauelshagen, Kartellrecht, Berlin

 

Hausfeld für Idealo

Prof. Dr. Thomas Höppner, Partner, Federführung, Berlin

Dr. Alex Petrasuncu, Partner, Federführung

Dr. Jan Weber, Associate, Kartellrecht, Berlin

Philipp Westerhoff, Associate, Kartellrecht, Berlin

 

Inhouse Idealo

Dr. Albrecht von Sonntag, Geschäftsführung idealo, Berlin

Philipp Peitsch, Geschäftsführung idealo, Berlin

Olaf Wolters, General Counsel, Berlin

Dr. Konrad Wartenberg, General Counsel, Berlin

Dr. Roland Pühler, Axel Springer Rechtsabteilung, Berlin

Dr. Bernd Linke, Axel Springer Rechtsabteilung, Berlin

Dr. Sabrina Potočić, Axel Springer Rechtsabteilung, Berlin

Quelle: Freshfields Bruckhaus Deringer

Zitiervorschlag

Freshfields Bruckhaus Deringer / Hausfeld: Idealo klagt gegen Google . In: Legal Tribune Online, 15.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34909/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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