Freigabe für Mehrheitsbeteiligung: Katjes darf bei Bogner ein­s­teigen

08.08.2025

Katjes International erwirbt eine Mehrheitsbeteiligung am Modeunternehmen Willy Bogner. Voraussetzung für den Vollzug ist auch eine Zustimmung des Bundeskartellamts. Die Behörde macht es kurz und schmerzlos.

Nach wirtschaftlich herausfordernden Jahren soll es bei dem Sportmoden-Hersteller Bogner in Zukunft wieder ruhiger zugehen. Mit der Unternehmensgruppe Katjes holt man sich einen Partner an die Seite, der mithelfen soll, den Rückenwind aus der geglückten Sanierung bestmöglich zu nutzen.

Die Beteiligungsgesellschaft Katjes International übernimmt 60 Prozent der Anteile an der Willy Bogner GmbH, der Rest wird von der Familie Bogner gehalten. Rund um den Anteilsverkauf, der von SGP Schneider Geiwitz unter der Federführung von Oliver Brückner gesteuert wurde, beraten Teams der Kanzleien Arqis; Ashurst, Hengeler Mueller; Hogan Lovells; Jones Day und Poellath.

Den Abschluss der Transaktion haben die Beteiligten für den September dieses Jahres in Aussicht gestellt. Eine Voraussetzung für den Vollzug ist die Zustimmung des Bundeskartellamts (BKartA). Die Wettbewerbswächter aus Bonn haben das Vorhaben geprüft und keine Gründe, die Anlass für eine Untersagung liefern, gefunden.

"Die wirtschaftlichen Aktivitäten der Zusammenschlussbeteiligten weisen keine wettbewerblichen Berührungspunkte auf", so BKartA-Präsident Andreas Mundt in einer Mitteilung. Man habe den Zusammenschluss innerhalb von wenigen Tagen unbürokratisch freigegeben.

sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Freigabe für Mehrheitsbeteiligung: . In: Legal Tribune Online, 08.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57865 (abgerufen am: 11.12.2025 )

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