Fast jede Großkanzlei behauptet von sich, Frauen aktiv zu fördern. Doch die Realität sieht anders aus, wie ein Blick auf die Partnerernennungen im Jahr 2015 zeigt. Nicola Byok über den Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
LTO: Frau Byok, Sie haben untersucht, wie viele Partnerinnen die großen Kanzleien in Deutschland im letzten Jahr aufgenommen haben. Was sind Ihre Ergebnisse?
Dr. Nicola Byok: Seit Jahren liegt die durchschnittliche Quote von Partnerinnen in diesen Kanzleien unter zehn Prozent, und es sieht nicht danach aus, dass die Kanzleien daran etwas ändern wollen.
Von den Kanzleien, die laut Juve-Kanzleihandbuch die Top-50-Kanzleien in Deutschland sind, haben 24, also knapp die Hälfte, im Jahr 2015 in Deutschland zwar Partner, aber keine einzige Partnerin in ihre Reihen aufgenommen. In diesen Kanzleien hat sich der Partnerinnenanteil damit im Vergleich zu den Vorjahren verringert.
Dazu kommen acht Kanzleien, die in Deutschland im Jahr 2015 weder Partner noch Partnerinnen aufgenommen haben. In diesen Kanzleien herrscht hinsichtlich der Partnerinnenentwicklung Stillstand.
Nur Linklaters erfüllt eine 50-Prozent-Quote
LTO: Und bei den restlichen der Top-50-Kanzleien?
Byok: Fünf Kanzleien – es handelt sich um CMS Hasche Sigle, Friedrich Graf von Westphalen, Gleiss Lutz, Heuking Kühn und Noerr - haben zumindest einen Partnerinnen-Anteil von bis zu 25 Prozent in ihren Neuernennungen und Zugängen. Baker & McKenzie, Hogan Lovells, Oppenhoff & Partner, SZA Schilling Zutt Anschütz haben einen weiblichen Anteil von immerhin bis zu 50 Prozent. In diesen neun Kanzleien gibt es also eine gewisse Bewegung.
Eine einzige Kanzlei, nämlich Linklaters, hat 2015 in den Partner-Ernennungen einen Frauenanteil von über 50 Prozent erreicht. Spitzenreiter im letzten Jahr war Hengeler Mueller mit einer Quote von tatsächlich 100 Prozent. Hier waren beide Neuzugänge in die Partnerschaft Frauen.
Insgesamt haben es 2015 also nur zwei Kanzleien geschafft, mehr Partnerinnen als Partner in ihre Reihen aufzunehmen. Das wäre aber nötig, um den Anteil der Partnerinnen langsam an den Anteil der Partner anzunähern.
"Drei Viertel der Anwältinnen verlassen die Kanzlei"
LTO: Wie entwickelt sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Anwälten und Anwältinnen im Laufe der Berufstätigkeit in Kanzleien?
Byok: Die Berufsanfänger in deutschen Kanzleien sind zu 60 Prozent Männer und zu 40 Prozent Frauen. Ein paar Jahre später hat sich das Bild aber drastisch verschoben. Die Partnerschaften der großen Kanzleien bestehen zu 90 Prozent aus Männern und nur zu zehn Prozent aus Frauen. 75 Prozent der Rechtsanwältinnen verlassen also die Kanzleien vor Erreichen der Partnerschaft.
Wie die Partnerernennungen 2015 zeigen, sind Deutschlands Kanzleien weit entfernt von einer dynamischen Entwicklung. Während die Büros im Ausland, was die Anzahl der Partnerinnen angeht, deutlich voran gehen, bewegt sich in Deutschland überwiegend nichts, es ist sogar eine rückläufige Tendenz festzustellen.
"Mandanten wollen keine männliche Monokultur"
LTO: Warum ist der geringe Frauenanteil für die Kanzleien überhaupt ein Problem?
Byok: Kanzleien koppeln sich mit ihrer männlichen Monokultur zunehmend von den Wünschen und Anforderungen ihrer Mandanten ab. Wie eine Studie meiner Agentur für Genderkonzepte gezeigt hat, ist es 81 Prozent der befragten Unternehmensjuristinnen und 56 Prozent der Unternehmensjuristen wichtig, dass die von ihnen mandatierten Kanzleien eine Geschlechterdurchmischung in der Partnerschaft aufweist.
LTO: Ist diese "Gender Diversity" aber auch ein handfestes Kriterium bei der Mandatsvergabe?
Byok: Noch nicht. Laut der Umfrage spielt Gender Diversity in Kanzleien beim Mandatierungsprozess in nur 30 Prozent der Fälle eine Rolle. In 70 Prozent der Fälle wird Gender Diversity nicht berücksichtigt.
Gender Diversity wird bei Mandatsvergabe wichtiger
Das wird sich aber ändern und zwar aus folgenden Gründen: Anwältinnen, die die Kanzleien verlassen, gehen unter anderem in die Unternehmen. Dort wächst ihr Einfluss auf die Mandatsvergabe und mithin der Wert, den sie dem Aspekt Gender Diversity in Kanzleien zumessen. Außerdem haben sich viele Unternehmen selbst Diversity-Vorgaben gegeben. Es ist ein natürlicher Prozess, dass dieser gelebte Wert zunehmend auch bei Geschäftspartnern, und dazu zählen auch Kanzleien, gesucht wird.
Und schließlich macht es das Ausland vor. Bei Mandaten aus den USA und dem europäischen Ausland müssen Kanzleien in Deutschland schon heute Angaben zu Gender Diversity in ihren Reihen machen. Angesichts der Tatsache, dass sich Kanzleien auf einem globalen Markt bewegen, wird Deutschland sich hier nicht auf Dauer abkoppeln können.
LTO: Was empfehlen Sie den Kanzleien?
Byok: Kanzleien sollten neue und innovative Wege finden, ihre Rechtsanwältinnen zu halten und mehr von ihnen in die Partnerschaft zu bringen. Diejenigen Kanzleien, die es schaffen, die Anzahl ihrer Partnerinnen deutlich zu erhöhen, werden ihren Mitbewerbern gegenüber einen deutlichen Wettbewerbsvorteil haben.
"Gemischte Teams sind erfolgreicher"
Eine bessere Geschlechterdurchmischung birgt nämlich erhebliches wirtschaftliches Potential. Studien zeigen immer wieder, dass gemischte Teams innovativer und wirtschaftlich erfolgreicher sind. Kanzleien, die sich auf diesem Gebiet hin zu Gender Diversity bewegen, ergreifen eine großartige Chance für ihr Business Development.
Sobald es auch in Deutschland Usus sein wird, bei der Mandatierung die Gender Diversity in den Kanzleien abzufragen, wird dieser Wettbewerbsvorteil zu einem Vorsprung vor der Konkurrenz werden – und zwar für lange Zeit. Denn Personalentwicklung geht nicht von heute auf morgen, sie braucht Zeit. Um hier aufzuholen, werden Jahre vergehen. Die Kanzleien sollten also keine Zeit verlieren.
Dr. Nicola Byok ist Juristin und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Gender Diversity. Unter anderem war sie die erste Gleichstellungsbeauftragte der Bucerius Law School und etablierte dort den Bereich "Gender in Law". Mit ihrer Agentur für Genderkonzepte berät sie unter anderem Kanzleien und Unternehmen zu Fragen der Gender Diversity.
Anja Hall, Frauenanteil in Kanzleien: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18249 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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