Schneeballsysteme sind in der Finanzwelt keine Rarität. Nun steht eine niederländische Holding im Verdacht, mit Hilfe eines solchen Anlagekonstrukts Investoren betrogen zu haben. Staatsanwaltschaft und BaFin ermitteln.
Dem Angebot war offenbar nicht leicht zu widerstehen. Über die Internetplattform 'juicyfields.io' konnten Anlegerinnen und Anleger über sogenanntes eGrowing in medizinisches Cannabis investieren. Versprochen wurden Renditen im prozentual dreistelligen Bereich. Mit Beträgen ab 50 Euro war seit 2020 die Beteiligung an Anbau, Ernte und Verkauf über virtuelle Gewächshäuser möglich. Einzahlungen wurden per Überweisung oder mit Bitcoins getätigt.
Wie bei "Geschäftsmodellen" dieser Art üblich, waren die Plattformbetreiber ihren Ankündigungen zunächst nachgekommen. Investorinnen und Investoren erhielten zumindest teilweise Auszahlungen. Im weiteren Verlauf blieben Zahlungen jedoch aus und es war kein Zugriff auf Kundenkonten mehr möglich.
Umstände und Anzeichen legen nahe, dass es sich bei der Plattform um ein Schneeballsystem handeln dürfte. Mittlerweile hat sich die Generalstaatsanwaltschaft Berlin eingeschaltet. Die Strafverfolgungsbehörden bestätigten zwischenzeitlich die Durchsuchung von Wohnungen der mutmaßlich Verantwortlichen sowie von Geschäftsräumen durch das LKA Berlin.
Mit ihren Ermittlungen will die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben klären, ob die zu Investmentzwecken angebotenen Pflanzen überhaupt existieren, oder ob und in welcher Höhe die Anlegerinnen und Anleger Opfer eines Kapitalanlagebetrugs geworden sein könnten. Ermittelt wird gegen zwölf mutmaßlich Verantwortliche, gegen vier Gesellschaften wurden bereits Vermögensarreste über jeweils rund 2,5 Millionen Euro vollstreckt.
Die BaFin warnt und ermittelt
Neben der Berliner Staatsanwaltschaft ist auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) involviert, die der Betreibergesellschaft Juicy Holdings am 3. Juni 2022 öffentliche Angebote für Investitionen in Cannabispflanzen untersagte. Zuvor wurde durch die BaFin bereits im März 2022 vor Nachrangdarlehen von Juicy Fields gewarnt. Das Unternehmen hatte den notwendigen Verkaufsprospekt nicht vorgelegt.
Am 20. Juli 2022 folgte seitens der Behörde eine erneute Warnung an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Richtigstellung einer kursierenden Falschinformation, wonach die Angebote der Juicy Holdings zwischenzeitlich wieder freigegeben worden seien. Auch die Ermittlungen der BaFin bezüglich eines möglichen Verstoßes der Juicy Holdings gegen das Vermögensanlagegesetz dauern nach Angaben der Behörde an.
Der Staatsanwaltschaft liegen inzwischen 230 Anzeigen vor. CLLB zählt zu den Kanzleien, die sich um die Interessenvertretung mutmaßlich Geschädigter bemühen. Ein von CLLB vertretener Anleger hatte zwischen Januar und Juli 2022 insgesamt 13.100 Euro bei Juicy Fields investiert. Nach der ersten Zahlung im Januar erhielt er im April 2022 eine Auszahlung in Höhe von 1.410 Euro. Danach floss kein weiteres Geld.
Nach Einschätzung des CLLB-Partners Thomas Sittner deute bei Juicy Fields vieles auf Kapitalanlagebetrug hin: "Bei Juicy Fields fehlt es nicht nur am notwendigen Verkaufsprospekt, auch die Angaben auf der Webseite, der primären Informationsquelle für die Anleger, sind schwer verständlich. Es bleibt unter anderem unklar, um was für eine Art von Vermögensanlage es sich eigentlich genau handelt, wer genau der Anbieter ist, wie das Geld investiert werden soll und welche Rechte der Anleger eigentlich erwirbt. Die Angaben zu den Risiken sind nach unserer Meinung ebenfalls nicht ausreichend".
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglichen Anlagebetrugs: . In: Legal Tribune Online, 23.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49391 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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