Börsennotierte Unternehmen sollen in der EU verpflichtet werden, verbindliche Geschlechterquoten in ihren leitenden Gremien einzuführen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Nach jahrelanger Blockade haben sich Unterhändler der EU-Länder und des EU-Parlaments auf verbindliche Geschlechterquoten für Leitungspositionen börsennotierter Unternehmen in der EU geeinigt. Konkret sollen die Staaten bis 2026 zwischen zwei Modellen wählen können.
Entweder sollen mindestens 40 Prozent der Mitglieder von nicht geschäftsführenden Aufsichtsratsmitgliedern Frauen sein, wie die Vize-Präsidentin des EU-Parlaments Evelyn Regner am Dienstagabend mitteilte. Die andere Möglichkeit sehe vor, einen durchschnittlichen Frauen-Anteil von 33 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände zu erreichen. Wer sich nicht an die Regeln halte, müsse zahlen.
Eine solche Vorgabe sei längst überfällig: “Nach Schätzungen des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen sind derzeit nur 30,6 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder weiblich und nur 8,5 Prozent der Vorstände in der EU mit Frauen besetzt”, so die als Chefverhandlerin an den Verhandlungen beteiligte Sozialdemokratin.
Das Vorhaben ist geschlechtsneutral. Wenn also in einem entsprechenden Gremium mehr Frauen als Männer sitzen, profitierten auch Männer von der Regelung. Formell müssen EU-Staaten und Europaparlament der Einigung noch zustimmen.
Neuer Anlauf nach Regierungswechsel
Maßgeblich für die nun gefundene Einigung war auch der Regierungswechsel in Deutschland. Unter Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stand Deutschland einer Einigung noch im Weg. Bereits vor rund zehn Jahren hatte die EU-Kommission versucht, verbindliche Regeln einzuführen. Unter der damaligen EU-Justizkommissarin Viviane Reding gab einen entsprechenden Vorstoß, der jedoch auch von der Bundesregierung unter Merkel abgelehnt wurde. Damals waren in Deutschland nur 15,6 Prozent der Aufsichtsräte weiblich.
Das Projekt wurde von Kommissionschefin Ursula von der Leyen Anfang des Jahres - also kurz nach der Vereidigung der neuen Bundesregierung - wieder auf die Agenda gesetzt. Als die deutsche Regierung seinerzeit unter Merkel das Vorhaben blockiert hatte, war die CDU-Politikerin Arbeitsministerin.
In Deutschland gibt es seit 2015 eine Frauenquote für Aufsichtsräte - 30 Prozent für besonders große Unternehmen. Zudem einigte sich die frühere große Koalition aus Union und SPD vergangenes Jahr auf eine Quote für Vorstände. Es gibt jedoch Kritik daran, dass Unternehmen diese Quote durch eine Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft umgehen können.
dpa/sts/LTO-Redaktion
EU-Unterhändler erarbeiten zwei Modelle: . In: Legal Tribune Online, 08.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48683 (abgerufen am: 01.12.2024 )
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