Brandhoff Obermüller / Gleiss Lutz: Kampf um die Mit­be­stim­mung

27.01.2017

In dem Tui-Verfahren geht es um nichts weniger als die deutsche Mitbestimmung. Vor den EuGH gebracht hat es ein Berliner Gründer mit seinen Anwälten von Brandhoff Obermüller. Auf Seiten der Tui stehen Partner von Gleiss Lutz.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in dieser Woche über die deutschen Regeln der Unternehmensmitbestimmung verhandelt. Antragsteller Konrad Erzberger, Anteilseigner bei der Tui AG, will eine Ausweitung der deutschen Mitbestimmung auf solche Mitarbeiter, die im Ausland arbeiten. Das Kammergericht Berlin hatte den FAll dem EuGH vorgelegt.

Die TUI AG als Antragsgegnerin hingegen möchte, dass es bei der bisherigen Regelung bleibt, dass in dem Aufsichtsrat eines Unternehmens mit Sitz in Deutschland nur diejenigen mitbestimmungsberechtigt sind, die auch in Deutschland arbeiten.

Die Tui hat dabei starke Unterstützer auf ihrer Seite: die Arbeitnehmervertreter in ihrem Aufsichtsrat, den Betriebsrat und die Mitgliedstaaten selbst. Vertreten wird die Tui in diesem Verfahren von Gleiss Lutz, einer der renommiertesten Kanzleien im Arbeitsrecht.

tap/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Brandhoff Obermüller für Dr. Konrad Erzberger

Dr. Caspar Behme, Federführung, Corporate/M&A, Of Counsel, Frankfurt

Dr. Jochen Brandhoff, Corporate/M&A, Partner, Frankfurt

 

Gleiss Lutz für die Tui AG

Dr. Christian Arnold, LL.M., Arbeitsrecht, Partner, Stuttgart

Prof. Dr. Michael Arnold, Partner, Stuttgart

Quelle: Brandhoff Obermüller

Zitiervorschlag

Brandhoff Obermüller / Gleiss Lutz: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21906 (abgerufen am: 10.12.2024 )

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