In dem Tui-Verfahren geht es um nichts weniger als die deutsche Mitbestimmung. Vor den EuGH gebracht hat es ein Berliner Gründer mit seinen Anwälten von Brandhoff Obermüller. Auf Seiten der Tui stehen Partner von Gleiss Lutz.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in dieser Woche über die deutschen Regeln der Unternehmensmitbestimmung verhandelt. Antragsteller Konrad Erzberger, Anteilseigner bei der Tui AG, will eine Ausweitung der deutschen Mitbestimmung auf solche Mitarbeiter, die im Ausland arbeiten. Das Kammergericht Berlin hatte den FAll dem EuGH vorgelegt.
Die TUI AG als Antragsgegnerin hingegen möchte, dass es bei der bisherigen Regelung bleibt, dass in dem Aufsichtsrat eines Unternehmens mit Sitz in Deutschland nur diejenigen mitbestimmungsberechtigt sind, die auch in Deutschland arbeiten.
Die Tui hat dabei starke Unterstützer auf ihrer Seite: die Arbeitnehmervertreter in ihrem Aufsichtsrat, den Betriebsrat und die Mitgliedstaaten selbst. Vertreten wird die Tui in diesem Verfahren von Gleiss Lutz, einer der renommiertesten Kanzleien im Arbeitsrecht.
tap/LTO-Redaktion
Brandhoff Obermüller für Dr. Konrad Erzberger
Dr. Caspar Behme, Federführung, Corporate/M&A, Of Counsel, Frankfurt
Dr. Jochen Brandhoff, Corporate/M&A, Partner, Frankfurt
Gleiss Lutz für die Tui AG
Dr. Christian Arnold, LL.M., Arbeitsrecht, Partner, Stuttgart
Prof. Dr. Michael Arnold, Partner, Stuttgart
Brandhoff Obermüller / Gleiss Lutz: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21906 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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