Generalanwältin zum Streit um verbotene Insektizide: Bayer kann auf Teil­er­folg vor dem EuGH hoffen

17.09.2020

Im Streit um bienenschädliche Insektizide hat der Bayer-Konzern Chancen auf einen zumindest teilweisen Erfolg vor dem EuGH. Die Generalanwältin plädiert dafür, das Urteil erster Instanz zum Verbot zweier Neonikotinoide zum Teil aufzuheben.

Es geht um die beiden von der Bayer-Gruppe produzierten Mittel Clothianidin und Imidacloprid. Die EU-Kommission hatte den Verkauf 2013 beschränkt, zusammen mit einem dritten Neonikotinoid - Thiamethoxam des Herstellers Syngenta. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte dies im Mai 2018. Bayer ging in die nächste Instanz, Syngenta nicht.

Am Donnerstag legte Generalanwältin Juliane Kokott die Schlussanträge vor. Sie spricht sich dafür aus, das Urteil des EuG zum Teil aufzuheben. Im Ergebnis dürften die umstrittenen Insektizide aber trotzdem nicht vermarktet werden, betonte Kokott (Az. C-499/18 P).

Die Generalanwältin wies darauf hin, dass inzwischen noch schärfere Auflagen für die beiden Bayer-Produkte eingeführt wurden, die Zulassung von Clothianidin sei sogar ausgelaufen. "Ein Erfolg des vorliegenden Rechtsmittels oder gar der Klage würde somit Bayer nicht die weitere Vermarktung dieser Wirkstoffe ermöglichen", schreibt Kokott in ihrem Gutachten. Etwaige Schadensersatzansprüche seien verjährt.

Dennoch habe Bayer ein berechtigtes Interesse an rechtlicher Klärung. Das Unternehmen stelle weitere Pflanzenschutzmittel her und dringe darauf, mögliche Rechtsfehler künftig zu vermeiden. Solche Fehler sieht Kokott in dem Teil der Kommissionsentscheidung, der nicht-gewerbliche Anwender der beiden Insektizide betraf. Diese habe sich nicht auf die verfügbaren wissenschaftlichen Kenntnisse gestützt. In diesem Punkt sei das angefochtene Urteil deshalb aufzuheben, empfiehlt Kokott.

Das Urteil dürfte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einigen Wochen fällen. Die Schlussanträge sind nicht bindend, jedoch folgt das Gericht ihnen meistens.

dpa/ah/LTO-Redaktion

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Generalanwältin zum Streit um verbotene Insektizide: Bayer kann auf Teilerfolg vor dem EuGH hoffen . In: Legal Tribune Online, 17.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42823/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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