Europaparlament stimmt für Änderung: Euro­päi­sches Lie­fer­ket­ten­ge­setz kann ver­schoben werden

01.04.2025

Vergangenes Jahr wurde es beschlossen, jetzt wird es bereits wieder geändert: das EU-Lieferkettengesetz. Im Europaparlament gibt es dafür eine klare Mehrheit. Insbesondere sollen Mitgliedstaaten und Unternehmen mehr Zeit bekommen.

Das Europaparlament hat den Weg für eine Verschiebung des europäischen Lieferkettengesetzes freigemacht. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Donnerstag in Straßburg dafür, dass erste Regelungen des umstrittenen Vorhabens ein Jahr später in Kraft treten sollen. Die EU-Staaten müssen den Schritt nur noch abnicken, damit die Änderung im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden können. Die Länder hatten sich vor gut einer Woche aber bereits pro Verschiebung positioniert, der Schritt gilt daher als Formsache. 

Am Dienstag sprach sich das Parlament zunächst mehrheitlich für eine Änderung im Schnellverfahren aus. Wie aus der Abstimmungsliste hervorgeht, stimmten vor allem Abgeordnete der Fraktionen rechts der Mitte sowie der Liberalen für das schnellere Verfahren. Angehörige der Fraktionen links der Mitte sprachen sich dagegen aus. Insgesamt stimmten 427 Abgeordnete für das Eilverfahren und 221 dagegen.

Vorschlag kam von der Kommission

Die beiden Institutionen folgen einem Vorschlag der EU-Kommission, wonach erste Regeln 2028 gelten würden. Die Richtlinie soll aber auch inhaltlich geändert und vereinfacht werden, damit Unternehmen mit weniger Bürokratie belastet werden. Wie weitreichend diese Änderungen werden, steht noch nicht fest und dürfte noch intensiv diskutiert werden. 

Inhaltlich geht es unter anderem darum, Umsetzungsfristen aus der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (sog. CSDDD-Richtlinie oder auch “europäisches Lieferkettengesetz”) zu verlängern. So müssten die Mitgliedstaaten das europäische Lieferkettengesetz erst ein Jahr später und damit bis Juli 2027 umsetzen. 

Für die verpflichteten Unternehmen soll der Geltungsbeginn ebenfalls nach hinten verschoben werden, sodass die größten EU-Unternehmen erst ab Juli 2028 verpflichtet würden, alle anderen folgten phasenweise nach. Neben der Verschiebung soll in einem anderen Verfahren das Lieferkettengesetz inhaltlich angepasst und dadurch Bürokratie abgebaut werden. Die Arbeit an dieser Änderungsrichtlinie soll nun im Rechtsausschuss des Parlaments beginnen.

Richtlinie erst letztes Jahr beschlossen

Das europäische Lieferkettengesetz wurde erst vergangenes Jahr nach zähen Verhandlungen beschlossen. Ziel des Vorhabens ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen damit zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Unternehmen sehen in dem Vorhaben übertriebene Vorgaben, die ihnen große bürokratische Bürden auferlegen. Aus Deutschland kam vor allem Widerstand von der FDP. Hierzulande gilt bereits das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das mit Inkrafttreten der EU-Richtlinien entsprechend angepasst werden muss.

Im Änderungsvorschlag werden die Maßnahmen vor allem damit begründet, dass die Richtlinien "in einem neuen und schwierigen Kontext" umgesetzt würden. "Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Energiepreise für EU-Unternehmen in die Höhe getrieben", heißt es, handelspolitische Spannungen nähmen zudem zu.

Der Vorsitzende der SPD-Delegation im Europaparlament, René Repasi, kritisierte, dass das Schnellverfahren in diesem Fall als Instrument genutzt werde, um Beratungen im zuständigen Fachausschuss zu umgehen. Er befürchtet eine Aushöhlung des Gesetzes, unter anderem durch einen Abbau der Haftung von Unternehmen bei Sorgfaltspflichtverletzungen.

Aus der Wirtschaft gab es ebenfalls große Kritik an dem Vorhaben. Unternehmen sehen darin übertriebene Vorgaben, die ihnen große bürokratische Bürden auferlegten und die Wettbewerbsfähigkeit Europas minderten.

pdi/sts/LTO-Redaktion (mit Material der dpa)

(Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde nach der Abstimmung im Europaparlament am 03.04.25 überarbeitet)

Zitiervorschlag

Europaparlament stimmt für Änderung: . In: Legal Tribune Online, 01.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56916 (abgerufen am: 29.04.2025 )

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