EU-Kommission untersagt Zusammenschluss: Sie­mens und Alstom dürfen Bahn-Sparten nicht fusio­nieren

06.02.2019

Die EU-Kommission hat die geplante Bahn-Fusion von Siemens und Alstom untersagt. Der Zusammenschluss würde unter anderem den Wettbewerb im Markt für Hochgeschwindigkeitszüge einschränken, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.

Der ICE-Bauer Siemens und der TGV-Produzent Alstom hatten die Fusionspläne im September 2017 bekannt gegeben, Rechtsberater waren Cleary Gottlieb und Latham & Watkins. Siemens und Alstom wollten im Bahnbereich fusionieren, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Die beiden europäischen Schwergewichte nahmen dabei vor allem den weltweit größten Zughersteller aus China, CRRC, ins Visier. CRRC spielt in Europa bislang jedoch noch keine Rolle.

Die EU-Kommission sieht in dem Zusammenschluss aber große Nachteile für den europäischen Markt und schiebt ihm daher einen Riegel vor. Die Fusion hätte die beiden größten Anbieter von Bahn-Signalanlagen und Schienenverkehrsfahrzeugen in Europa zusammengeführt, teilten die EU-Wettbewerbshüter mit. Auch weltweit stünden beide Unternehmen an der Spitze ihrer Branche, hieß es. Auf dem Markt für Hochgeschwindigkeitszüge wäre ein dominanter Akteur geschaffen worden, und auch einige Märkte für Signalanlagen wären betroffen gewesen. Für die Kunden - vor allem Eisenbahnunternehmen und Schieneninfrastrukturbetreiber - hätte sich die Auswahl an Produkten eingeschränkt.

"Ohne ausreichende Abhilfemaßnahmen hätte der Zusammenschluss zu höheren Preisen für Signalanlagen, die die Sicherheit der Fahrgäste gewährleisten, und für die nächsten Generationen von Hochgeschwindigkeitszügen geführt", sagte EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Die von den Unternehmen angebotenen Zugeständnisse hätten nicht ausgereicht, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.

Wirtschaftsverbände und auch die deutsche und die französische Regierung hatten sich vehement für die Fusionszusage ausgesprochen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) peilt eine Änderung des EU-Rechts an. Zusammen mit Frankreich werde man eine Initiative vorbereiten, "die zu einer zeitgemäßen Anpassung des europäischen Wettbewerbsrechts führen soll", sagte Altmaier am Mittwoch in Berlin.

Im globalen Wettbewerb mit China und den USA sei es wichtig, dass europäische Branchengrößen entstehen und mithalten können. Die Entscheidung Brüssels findet er bedauerlich. Aber sie werde "uns anspornen und ermutigen, weiter für eine solche Lösung zu arbeiten", sagte der CDU-Politiker mit Blick auf die untersagte Fusion. Es sei entscheidend, "dass wir für die Zukunft Zusammenschlüsse ermöglichen, die für die Wettbewerbsfähigkeit von Europa auf den internationalen Weltmärkten notwendig sind". Wie genau man dies am besten erreichen könne, werde noch geprüft.

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

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EU-Kommission untersagt Zusammenschluss: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33701 (abgerufen am: 11.11.2024 )

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