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Marktmissbrauchende Shopping-Suche: EU ver­hängt Mil­li­arden-Strafe gegen Google

von Dr. Anja Hall

27.06.2017

Wegweiser auf dem Google-Geländekomplex

User: Coolcaesar via Wikimedia Commons, Bildquelle, CC BY-SA 3.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Die EU-Kommission überzieht Google mit einer Wettbewerbsstrafe von 2,42 Milliarden Euro wegen seiner Shopping-Suche. Der Internetkonzern habe seine dominierende Position missbraucht, begründete die EU-Kommissarin die Rekordstrafe.

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Die Entscheidung über die Milliardenstrafe gegen Google basiert nach Angaben der EU-Kommission auf der Analyse gigantischer Datenmengen. So hätten die Wettbewerbshüter 5,2 Terabyte an Suchergebnissen ausgewertet, sagte die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager. Das seien 1,7 Milliarden Suchanfragen. Die Datenmenge entspreche 460 Millionen Kopien ihres Sprechzettels für die Pressekonferenz, so Vestager weiter. "Ich hoffe, Sie haben etwas gegessen, bevor sie gekommen sind, denn es wird 17.000 Jahre dauern, das vorzulesen", fügte sie hinzu.

In der Shopping-Suche von Google werden ausführliche Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links, die von Händlern beim Internet-Konzern platziert werden, prominent präsentiert. Die Anzeigen können auch bei einer ganz normalen Google-Suche über den restlichen Treffern eingeblendet werden.

Diese Anordnung betrachten die EU-Kommission und einige Preissuchmaschinen als widerrechtliche Bevorzugung eigener Google-Dienste. Treffer mit Produktvergleichen der Konkurrenz kämen erst viel später, wo sie seltener angeklickt würden. Der US-Konzern habe "seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft", sagte Vestager.

EU legt sich auf marktbeherrschende Position Googles fest

Die Auswirkungen für Google können aber weit über die Shopping-Suche hinausgehen. "Die heutige Entscheidung ist ein Präzedenzfall", betonte Vestager. Die Kommission habe sich darauf festgelegt, dass Google eine marktbeherrschende Position bei der Internet-Suche habe und andere Dienste des Konzerns würden künftig auf dieser Basis unter die Lupe genommen.

Denn das Verfahren ist eines von drei, in denen die EU-Kommission Google vorwirft, den Wettbewerb zu verzerren. In einem weiteren geht es um das Smartphone-System Android. Im Sommer vergangenen Jahres nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung ins Visier. Dabei geht es um den Teildienst "AdSense for Search", bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können. Nach aktueller Auffassung der Kommission ist Googles Verhalten in beiden Fällen illegal, bekräftigte Vestager.

Google prüft Berufung

Google erklärte in einer ersten Reaktion, man sei nach wie vor anderer Meinung in dem Fall und prüfe eine Berufung. Das Unternehmen lässt sich laut einem Bericht des britischen Branchenmagazins The Lawyer von Cleary Gottlieb Steen & Hamilton beraten. Google steht in dem bereits seit 2010 laufenden Verfahren auf dem Standpunkt, die mit Fotos und Details "verbesserten" Suchergebnisse in der Shopping-Suche erleichterten Nutzern die Auswahl und den Kontakt zu Händlern. "Das ist keine Bevorteilung, sondern wir hören unseren Kunden zu", erklärte Google in einem Blogeintrag. Die Argumentation der Kommission sei faktisch, rechtlich und wirtschaftlich falsch.

"Googles Verhalten ist nach den EU-Kartellvorschriften unzulässig", sagte dagegen Vestager. "Google hat anderen Unternehmen die Möglichkeit genommen, im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen. Vor allem aber hat es verhindert, dass die europäischen Verbraucher wirklich zwischen verschiedenen Diensten wählen und die Vorteile der Innovation voll nutzen können."

Die Kommission leitete das Verfahren im November 2010 ein. Sie reagierte damit auf eine Reihe von Beschwerden europäischer und US-amerikanischer Wettbewerber, in denen Google ein Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften vorgeworfen wurde. FairSearch, eine Lobbyvereinigung mehrerer IT-Unternehmen, war ebenfalls involviert und ließ sich in dem Verfahren von Clifford Chance vertreten.

90 Tage Zeit für Änderungen

Google hat nun 90 Tage Zeit für Änderungen - ansonsten drohen weitere Strafen von bis zu fünf Prozent vom Tagesumsatz des Mutterkonzerns Alphabet. Außerdem drohen Google zivilrechtliche Schadenersatzklagen, die von dem wettbewerbswidrigen Verhalten betroffene Personen oder Unternehmen vor den Gerichten der Mitgliedstaaten einlegen könnten.

Die Geldbuße von 2,42 Milliarden Euro, der sich Google nun gegenüber sieht, ist mehr als doppelt so hoch wie die bislang höchste Kartellstrafe von 1,06 Milliarden Euro, die die europäischen Wettbewerbshüter 2009 dem Chipkonzern Intel aufgebrummt hatten.

Alphabet erwirtschaftete im vergangenen Jahr einen Umsatz von gut 90 Milliarden Dollar. Davon kam der Löwenanteil von Google, der genaue Beitrag der Shopping-Suche ist nicht öffentlich bekannt. Eine Strafe von fünf Prozent der Tageserlöse liefe damit auf rund 12,3 Millionen Dollar - aktuell rund elf Millionen Euro - täglich hinaus. Alphabet sitzt auf Geldreserven von gut 90 Milliarden Dollar, mehr als die Hälfte davon lagert außerhalb der USA.

Wenn der Internet-Konzern gegen die EU-Entscheidung vor Gericht zieht, dürfte es das Verfahren um weitere Jahre verlängern. Der Streit um Strafe gegen Intel von 2009 ist immer noch nicht endgültig ausgefochten.

mit Material der dpa

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Anja Hall, Marktmissbrauchende Shopping-Suche: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23299 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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