Die EU-Kommission hat Staatshilfen der Bundesrepublik Deutschland für den angeschlagenen Ferienflieger Condor genehmigt. Gegen eine vorherige Entscheidung hatte Ryanair erfolgreich geklagt. Jetzt haben die Wettbewerbshüter nachgebessert.
Deutschland darf den Ferienflieger Condor mit einer staatlichen Beihilfe von 525,3 Millionen Euro unterstützen. Eine frühere Genehmigung über Beihilfen im Umfang von 550 Millionen Euro durch die Kommission der Europäischen Union (EU) hatte das Europäische Gericht im Juni 2021 kassiert (Urt. v. 09.06.2021, Az. T-665/20). Die EU-Kommission hatte ihre Zustimmung demnach nicht ausreichend begründet. Geklagt hatte der irische Billigflieger Ryanair.
Nun teilte die Behörde mit, sie habe das Urteil berücksichtigt. Die Entscheidung beruht auf einer Analyse des tatsächlich entstandenen Schadens. Hilfen, die über diesen Schaden hinausgehen, sollen inklusive Zinsen zurückgezahlt werden.
Die EU-Kommission als oberste Wettbewerbshüterin prüft, ob durch Staatshilfen unfaire Vorteile für Unternehmen entstehen können. Die Pandemie als außergewöhnliches Ereignis rechtfertige außergewöhnliche Interventionen, heißt es in der Mitteilung der Kommission.
Entschädigung für Schäden durch Corona-Pandemie und Unterstützung für Restrukturierung
Die Genehmigung betrifft den Angaben zufolge mehrere Maßnahmen, wie die Brüsseler Behörde am Dienstag mitteilte.
Konkret sieht die Beihilfe ein Darlehen von 144,1 Millionen Euro als Kompensation für Einbußen während der Corona-Pandemie, das heißt zwischen dem 17. März und dem 31. Dezember 2020, vor. Zudem gibt es 60 Millionen in Form einer Abschreibung auf einen Teil der bestehenden Kredite als Ausgleich für Schäden, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai dieses Jahres entstanden sind.
Darüber hinaus unterstützt Deutschland Condor in Form von zwei weiteren Abschreibungen in Höhe von 90 und 20,2 Millionen, die Teil des im Oktober 2019 gestarteten Restrukturierungsplans in Höhe von 321,2 Millionen Euro sind.
Erster Investor sprang wegen Corona-Pandemie ab
Auch wenn viele Regierungen ihre nationalen Fluggesellschaften in der Corona-Krise mit kräftigen Finanzspritzen vor dem Aus retteten, ist der Fall Condor etwas anders gelagert: Die deutschen Gesellschaften des Reisekonzerns Thomas Cook hatten im September 2019 Insolvenz angemeldet. Daraufhin erhielt die ebenfalls zum Konzern zählende Fluggesellschaft Condor einen Kredit der Staatsbank KfW.
Im Jahr 2020 wendete Condor die drohende Insolvenz ab und wurde in einem Schutzschirmverfahren umfassend saniert. Anfang 2020 wollte die polnische Airline LOT Condor übernehmen. Nach dem Ausbruch der Pandemie nahm sie jedoch von dem Vorhaben Abstand – und Condor benötigte erneut staatliche Hilfe.
Im Mai 2021 hat Condor schließlich einen neuen Investor gefunden. Die 4050 Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben, hieß es.
dpa/fkr/LTO-Redaktion
EU-Kommission genehmigt Beihilfe: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45571 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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