Das Düsseldorfer Stadion wird bis 2019 die "Esprit Arena" bleiben. Die Esprit Europe Services GmbH unterlag im Prozess vor dem LG Düsseldorf der Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft mbH & Co. KG, einer Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf. Diese Entscheidung kündigte der Vorsitzende Richter bereits an.
Walter Scheerbarth
Esprit hatte den Namensgebungsvertrag über die "Esprit Arena" in Düsseldorf gekündigt und dies auf ein vermeintliches vertragliches Sonderkündigungsrecht sowie auf angebliche weitere wichtige Gründe gestützt.
Die 6. Kammer für Handelssachen unter dem Vorsitz von Rolf Siepe machte jedoch deutlich, dass ein Kündigungsrecht nicht bestehe. Insbesondere gebe es keine rechtsverbindlichen Zusagen des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Dirk Elbers, Esprit aus dem Vertrag zu entlassen. Ohnehin fehle dem Oberbürgermeister die Vertretungsmacht für die Betreibergesellschaft der Multifunktionsarena.
Der Vertrag besteht somit bis zum Ende der Optionszeit Mitte 2019 fort, bei einem jährlichen Grundentgelt von 900.000 Euro. Dementsprechend war auch der Widerklage auf Zahlung des Entgelts für das Jahr 2013 stattzugeben.
Die Multifunktionsarena Düsseldorf war in dem Verfahren von Kapellmann & Partner, Esprit Europe Services von Heuking Kühn Lüer Wojtek vertreten.
Heuking Kühn Lüer Wojtek für Esprit Europe Services GmbH
Michael Schmittmann, Düsseldorf
Rudolf du Mesnil de Rochemont, Frankfurt
Kapellmann und Partner für Multifunktionsarena Düsseldorf GmbH & Co. KG
Dr. Walter Scheerbarth, Düsseldorf
Kapellmann / Heuking: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10694 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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