Druckversion
Freitag, 13.02.2026, 18:18 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/energie-deal-rwe-eon-asset-swap-entscheidung-eugh
Fenster schließen
Artikel drucken
57510

Klagen von Regionalversorgern scheitern: EuGH bestä­tigt Urteile zu Deal zwi­schen E.ON und RWE

26.06.2025

Mast einer Hochspannungsleitung

Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com

Die Energiekonzerne E.ON und RWE erwerben wechselseitig Vermögenswerte. Regionale Wettbewerber fechten eine Genehmigung an, scheitern aber sowohl vor dem EuG als auch vor dem EuGH.

Anzeige

Ab 2019 haben E.ON und RWE ihre Geschäftsfelder in mehreren Teil-Transaktionen neu geordnet. E.ON übernahm die Sparten Netz und Vertrieb von der RWE-Tochter Innogy, die Aktivitäten im Bereich erneuerbare Energien wurden komplett bei RWE angesiedelt.

Elf deutsche Energieunternehmen klagten gegen die Genehmigung zweier Teiltransaktionen des Deals durch die EU-Kommission (Beschl. v. 26.02.2019; Az. C(2019) 1711 final). Im Mai 2023 wies das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Anfechtungsklagen gegen die Genehmigung der ersten Transaktion ab (Urt. v. 17.05.2023, Az. T-312/20 und weitere). Hier ging es um den Kauf bzw. den Kontrollerwerb über mehrere E.ON-Kraftwerke durch RWE. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Entscheidung am Donnerstag bestätigt (Urt. v. 26.05.2025, Az. C-464/23 P und weitere).

EuGH und EuG einig: Kein “einziger Zusammenschluss”

Die Kläger argumentierten, dass sich durch die Transaktionen eine marktbeherrschende Stellung für E.ON und RWE ergebe. Schon das EuG stellte aber fest, dass der Kommission bei der Beurteilung und Genehmigung "keine offensichtlichen Fehler" unterlaufen sind. Die Prüfung zur weiteren Entwicklung der Marktposition der beiden Energiekonzerne sei ausreichend gewesen.

Entscheidend war für das EuG, dass zwischen den Zusammenschlüssen keine funktionelle Verbindung besteht, der Tausch von Vermögenswerten stelle daher keinen "einzigen Zusammenschluss" dar.

Der EuGH folgte dieser Einschätzung und wies in fünf von neun Fällen die Rechtsmittel gegen die EuG-Urteile zurück. Vier weitere Urteile hob der EuGH wegen Verstößen gegen die Begründungspflicht auf und entschied nachfolgend selbst, dass die vier Stadtwerke eine spürbare Beeinträchtigung ihrer Marktstellung durch den Zusammenschluss nicht hätten nachweisen können. Die Klagen wurden abgewiesen.

Die Entscheidung des EuGH bezüglich der Anfechtungsklagen gegen die Genehmigung des zweiten Zusammenschlusses, bei dem es um die Übernahme der genannten Sparten von Innogy durch E.ON geht, steht noch aus. Die Urteile hierzu hatte der EuG am 20. Dezember 2023 gefällt.

sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Linklaters für E.ON:

Christoph Barth (Partner, Kartellrecht & Investitionskontrolle, Düsseldorf)

Dr. David-Julien dos Santos Goncalves (Partner, Kartellrecht & Investitionskontrolle, Düsseldorf)

Dr. Alexander Fuchs (Associate, Kartellrecht & Investitionskontrolle, Düsseldorf)

 

Inhouse E.ON:

Lilie Barski (Head of Competition & Antitrust)

Roman Seifert (Senior Legal Counsel Competition and Antitrust Legal, Compliance & Security)

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Klagen von Regionalversorgern scheitern: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57510 (abgerufen am: 16.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Kartellrecht
    • Energie
    • Energiepreise
    • EuGH
    • Marktbeherrschung
    • Strom
    • Unternehmen
    • Wirtschaft
  • Gerichte
    • Gericht der Europäischen Union
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Demonstranten vor dem Supreme Court 16.02.2026
USA

US-Präsidenten regieren mit Notstand – seit Jahrzehnten:

Stoppt der Sup­reme Court Trumps eigen­mäch­tige Zoll­po­litik?

Könnte ausgerechnet unter Trump die jahrzehntelange Praxis enden, dass US-Präsidenten mit umfangreichen Notstandsbefugnissen regieren? Republikaner und Demokraten sehen Reformbedarf, der Supreme Court steht vor einer Grundsatzentscheidung.

Artikel lesen
WhatsApp-Logo auf einem Smartphone-Bildschirm 10.02.2026
Datenschutz

Etappensieg vor dem EuGH:

WhatsApp darf gegen Mil­lionen-Buß­geld klagen

WhatsApp wehrt sich gegen eine Millionen-Strafe wegen DatenschutzvVerstößen. Das höchste Gericht der EU gab nun grünes Licht für eine Klage vor dem EuG. Der Streit ist damit aber noch nicht vorbei.

Artikel lesen
Carles Puigdemont 05.02.2026
EuGH

Parlament laut EuGH nicht unparteiisch genug:

Auf­he­bung der Immunität von Puig­de­mont & Co. nichtig

Der EuGH erklärt die Aufhebung der Immunität von Carles Puigdemont, Antoni Comín und Clara Ponsatí für nichtig. Das Parlament patzte beim Berichterstatter, der zu eng mit den spanischen Anklägern verbandelt gewesen sei.
 

Artikel lesen
Frau am Laptop besucht die Seite von Amazon 05.02.2026
Amazon

Wegen rechtswidriger Preisvorgaben:

Kar­tellamt zieht 59 Mil­lionen Euro Gewinn von Amazon ein

Weil Amazon den Händlern unfaire Preisvorgaben machte, zieht das Bundeskartellamt den entstandenen wirtschaftlichen Vorteil nun ein. Erstmals nutzt die Behörde ein neues Gesetz, um solche unrechtmäßigen Gewinne beim Konzern abzuschöpfen.

Artikel lesen
Mitglieder der Revolutionsgarden bei einer Militärparade am 21.09.2024. 05.02.2026
Terrorismus

Mehr als eine Sanktion:

Was bedeutet die Ter­r­or­lis­tung von Irans Revo­lu­ti­ons­garden?

Als Reaktion auf die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen hat die EU Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation eingestuft. Eva Ghazari-Arndt erklärt, inwiefern die Folgen über bisherige Sanktionen hinausgehen.

Artikel lesen
Helfer vor dunklem Haus in Berlin 24.01.2026
Katastrophen

Beim Katastrophenschutz von Finnland lernen:

Was ist eine Katastrophe und wie ver­hin­dert man sie?

In Deutschland sind Behörden und Unternehmen nur unzureichend darauf vorbereitet, Katastrophen zu vermeiden. Um das zu ändern, lohnt ein Blick auf das finnische Modell. Was Bund und Länder jetzt tun müssen, zeigt Claudia Otto.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Hausfeld Rechtsanwälte LLP
Rechts­an­wält*in/Pro­jekt­ju­rist*in in Voll­zeit

Hausfeld Rechtsanwälte LLP , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Simmons & Simmons
Er­fah­re­ner Rechts­an­walt / Se­nior As­so­cia­te Cor­po­ra­te M&A und Pri­va­te Equi­ty...

Simmons & Simmons , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Vortrag: Die Wiederherstellung der Erbengemeinschaft durch Gesetzgebung oder Rechtsgeschäft

26.02.2026, Bonn

Update zur E-Rechnungspflicht im Anwaltsberuf 2026

25.02.2026

§ 15 FAO - Überblick Vergaberecht

25.02.2026, Hamburg

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: eCommerce

25.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Unternehmens­strafrecht

25.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH