Einschränkung des Wettbewerbs: EU-Kom­mis­sion leitet Ver­fahren gegen SAP ein

25.09.2025

Das Software-Unternehmen SAP soll seine Marktmacht genutzt haben, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Die EU-Kommission untersucht ein mögliches wettbewerbswidriges Verhalten.

Die EU-Kommission untersucht, ob einige Geschäftspraktiken des deutschen Softwarekonzerns SAP gegen das Europäische Wettbewerbsrecht verstoßen. Das Unternehmen stehe im Verdacht, den Wettbewerb bei Wartungs- und Supportdienstleistungen verzerrt zu haben, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Konkret geht es um die Frage, ob konkurrierende Unternehmen, die ebenfalls Wartungen für SAP-Software anbieten, von SAP wettbewerbswidrig benachteiligt werden. 

Bei SAP ist man sich keiner Schuld bewusst. Man sei der Ansicht, dass "die eigenen Richtlinien und Maßnahmen vollständig mit den Wettbewerbsregeln im Einklang stehen", teilte das Unternehmen der dpa mit. Weiter hieß es: "Wir nehmen die Bedenken der Kommission jedoch ernst und arbeiten eng mit ihr zusammen, um eine Lösung zu finden." Materielle Auswirkungen auf die Finanzergebnisse erwartet SAP nicht.

SAP ist vor allem für seine Software zur Unternehmenssteuerung bekannt. Damit können die Kunden des Konzerns Geschäftsprozesse rund um Finanzen, Personal, Fertigung, Vertrieb oder Beschaffung erfassen und auswerten.

Was die EU-Kommission prüft

In einer vorläufigen Bewertung des Falls erläutert die Kommission ihre konkreten Bedenken: SAP verlange von den Kunden, die Software nur von dem Unternehmen selbst warten zu lassen. Zudem müssten die Kunden dieselbe Art von Wartungs- und Supportleistungen zu denselben Preisbedingungen wählen. Dies könne SAP-Kunden daran hindern, Wartungs- und Supportleistungen verschiedener Anbieter zu unterschiedlichen Preis- und Supportniveaus zu kombinieren, obwohl es für sie günstiger wäre. 

Zudem wirft die EU-Kommission SAP vor, dass Kunden Wartungs- und Supportleistungen für ungenutzte Softwarelizenzen nicht kündigen können und damit für eigentlich nicht gewünschte Leistungen weiter zahlen müssen. Kunden, die nach einer Auszeit wieder Dienstleistungen von SAP abonnieren, müssten außerdem eine Wiederaufnahmegebühr und Nachzahlungen leisten. Die Behörde verdächtigt das Unternehmen daher, seine Kunden auszubeuten und Drittanbieter im Wettbewerb unlauter einzuschränken. 

Welche Strafe SAP maximal droht

Das Verbot wettbewerbswidriger Verhaltensweisen ergibt sich aus den Artikeln 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Kommission hat angekündigt, eine umfangreiche Untersuchung einleiten. Um die Bedenken auszuräumen, kann SAP verpflichtende Zusagen für Anpassungen am Geschäftsmodell vorlegen. 

Gelingt eine Verständigung mit der Kommission nicht, droht dem Unternehmen eine Strafe. Je nach Dauer und Schwere des Verstoßes kann die Kommission ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes festsetzen. Der Umsatz von SAP lag im Geschäftsjahr 2024 bei rund 34,2 Milliarden Euro.

sts/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Einschränkung des Wettbewerbs: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58239 (abgerufen am: 11.02.2026 )

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