Diskriminierung durch Diversity?: US-Regie­rung lässt DEI-Pro­gramme von Kanz­leien prüfen

18.03.2025

Die US-Administration untersucht, ob Diversitätsprogramme von Wirtschaftskanzleien diskriminierend sind. Auf der Liste mit 20 Kanzleien stehen unter anderem Freshfields, Hogan Lovells und White & Case.

Insgesamt 20 Anwaltskanzleien haben in den USA kürzlich (elektronische) Post bekommen. Absenderin ist die Equal Employment Opportunity Commission (EEOC). Deren erklärtes Ziel ist die Aufdeckung und Beendigung von Diskriminierung in Berufen und Beschäftigungsverhältnissen. Eine solche Diskriminierung vermutet die US-Bundesbehörde offenbar auch in Programmen, mit denen einige Wirtschaftskanzleien einen Beitrag zu mehr Diversität und Chancengleichheit leisten.

Man wolle Informationen zu Praktiken einholen, die in den USA unter DEI (Diversity, Equity, Inclusion) verortet werden, heißt es in den Schreiben, die allesamt auf der Website der Behörde einsehbar sind. 

Abgefragt werden unter anderem persönliche Daten von Bewerbern sowie von Anwältinnen und Anwälten, die in den vergangenen Jahren in die Partnerschaft aufgenommen wurden. Die Kanzleien sollen auch Auskunft über die Erwartungshaltung ihrer Mandanten in Bezug auf Diversitätsanforderungen geben.

Folgende Kanzleien wurden angeschrieben: A&O Shearman; Debevoise & Plimpton; Cooley; Freshfields; Goodwin Procter; Hogan Lovells; Kirkland & Ellis; Latham & Watkins; McDermott Will & Emery; Milbank; Morgan, Lewis & Bockius; Morrison & Foerster; Perkins Coie; Reed Smith; Ropes & Gray; Sidley Austin; Simpson Thacher & Bartlett; Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom; White & Case und WilmerHale.

Mit dem Fall Perkins Coie ging es los

Niemand stehe über dem Gesetz – und schon gar nicht die private Anwaltschaft, lässt sich die EEOC-Vorsitzende Andrea Lucas zitieren. Auch eine Deadline für die Antworten ist gesetzt: Bis zum 15. April haben die Adressaten der Schreiben Zeit, der Behörde die gewünschten Informationen zu liefern.

Schon Anfang März warf US-Präsident Donald Trump der Kanzlei Perkins Coie, die in der Vergangenheit Hillary Clinton vertrat, "unehrliches und gefährliches" Verhalten vor und wies Behörden an, der Kanzlei Beratungsmandate zu entziehen und ihr erteilte Sicherheitsfreigaben zu prüfen. Weite Teile der Anordnung wurden wenig später von einem Bundesgericht per einstweiliger Verfügung untersagt.

Die Anfragen von LTO bei betroffenen Kanzleien bezüglich einer Stellungnahme sind bis zum Erscheinen des Beitrags unbeantwortet geblieben. 

sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Diskriminierung durch Diversity?: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56819 (abgerufen am: 22.04.2025 )

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