Fast ein Jahrzehnt nach der Aufdeckung von Manipulationen an der Abgasreinigung in VW-Motoren spricht das LG Braunschweig vier Mitverantwortliche schuldig. Zwei Ex-Manager müssen ins Gefängnis. Ex-VW-Chef Martin Winterkorn ist nicht dabei.
An rund 170 Tagen, verteilt über fast vier Jahre, wurde vor dem Landgericht (LG) Braunschweig verhandelt. Zu klären war, ob ehemalige Manager von Volkswagen (VW) im sogenannten Dieselskandal rechtswidrig gehandelt haben. Ja, meint die 6. Strafkammer des Gerichts – alle vier Angeklagten wurden wegen Betrugs verurteilt. (Urt. v. 26.05.2025, Az. 6 KLs 411 Js 49032/15 (23/19)).
Die Staatsanwaltschaft hatte den Managern im Zusammenhang mit der Manipulation von Abgasreinigungssystemen in diversen Diesel-Fahrzeugen von VW banden- und gewerbsmäßigen Betrug nach § 263 Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) vorgeworfen. VW hat die Manipulationen im September 2015 eingeräumt. In den betroffenen Autos kam eine Software zum Einsatz, die gewährleistete, dass im Prüfmodus Abgasnormen eingehalten wurden, die bei regulärer Nutzung überschritten wurden.
Mitverantwortung ja, Gesamtverantwortung nein
Das Gericht verurteilte den ehemaligen Leiter der Dieselmotorenentwicklung, Jens Hadler, am Montag zu viereinhalb Jahren und den ehemaligen Leiter der Antriebstechnik, Hanno Jelden, zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft. Der Ex-Entwicklungsvorstand Heinz-Jakob Neußer wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und ein früherer Abteilungsleiter zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Neußer, Hadler und Jelden jeweils eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert. Für den vierten Angeklagten, der als Helfer gesehen wird, hatte man zwei Jahre auf Bewährung für angemessen gehalten.
In der Urteilsbegründung stellte das Gericht klar, dass die vier nunmehr verurteilten Ex-Manager Verantwortung für die Manipulationen tragen – dies aber nicht allein. Die betroffenen Motoren seien von einer Vielzahl von Personen entwickelt worden, so der Vorsitzende Richter Christian Schütz. Nach Überzeugung der Kammer gebe es weitere Involvierte mit Schlüsselrollen, die teils gar nicht angeklagt seien.
Warten auf Winterkorn
Angedacht war ursprünglich, dass sich auch der ehemalige VW-Konzernchef Martin Winterkorn in diesem Strafprozess verantworten muss. Im September 2021 wurde entschieden, das Verfahren gegen ihn abzutrennen. Verhandelt wurde ab September 2024 vor der 16. Strafkammer des LG Braunschweig (Az. 16 KLs 411 Js 23888/16 (75/19)).
Ihm wird in der Anklage neben dem gewerbs- und bandenmäßigen Betrug auch uneidliche Falschaussage (§§ 153, 162 Abs. 2 StGB) vor einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages und Marktmanipulation (§ 38 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) i.V.m. §§ 20a, 38 WpHG a.F.) vorgeworfen.
Winterkorn, der ein persönliches Fehlverhalten im Kontext der Abgasmanipulationen bislang stets zurückgewiesen hat, gilt als gesundheitlich schwer angeschlagen. Nach einem Unfall wurde der Strafprozess ausgesetzt. Weil die Verhandlung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Unterbrechungsfrist fortgesetzt werden konnte, muss die Hauptverhandlung wegen § 229 Abs. 1 Strafprozessordnung neu aufgenommen werden. Ob es dazu kommt, ist unklar.
Abseits des Winterkorn-Komplexes sind am LG Braunschweig im Zusammenhang mit dem Dieselskandal noch vier weitere Strafverfahren mit insgesamt 31 Angeklagten anhängig.
sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa
LG Braunschweig zum Dieselskandal: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57278 (abgerufen am: 13.02.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag