Aufarbeitung des Dieselskandals: Warum Con­ti­nental gegen Noerr klagt

von Stefan Schmidbauer

10.04.2026

Continental fühlt sich von der Wirtschaftskanzlei Noerr schlecht beraten und fordert 130 Millionen Euro Schadensersatz. Was steckt hinter der Klage?

Rund 300 Millionen Euro hat Continental die Aufarbeitung des Dieselskandals nach eigenen Angaben gekostet. Zumindest einen Teil dieser Summe hätte man sich nach Einschätzung des Managements sparen können, wenn man von der Wirtschaftskanzlei, die Continental mit internen Untersuchungen beauftragt hatte, ordnungsgemäß beraten worden wäre.

Rund 130 Millionen Euro will sich der Automobilzulieferer deshalb mit einer Schadensersatzklage zurückholen. Eingereicht wurde die Klage am Landgericht (LG) Frankfurt am Main (Az. 2-34 O 3/26). Zuständig ist die 34. Zivilkammer des Gerichts.

Die beklagte Kanzlei ist Noerr. Deren Umsatz lag im Geschäftsjahr 2025 bei 328,4 Millionen Euro, das reichte zuletzt für Platz 5 in der Rangliste der umsatzstärksten Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Abgesehen davon, dass man vermutlich ungern von eigenen Mandanten verklagt wird und gerne darauf verzichtet hätte, auf diese Weise vom Scheinwerferlicht erfasst zu werden, ist die Klage angesichts des hohen Streitwerts auch wirtschaftlich relevant.

Wurde Continental ordnungsgemäß beraten?

Der Ursprung des Konflikts findet sich im Jahr 2015. Damals wurde bekannt, dass Volkswagen über Jahre hinweg in Tausenden von Dieselfahrzeugen eine Software eingesetzt hatte, mit der Einfluss auf die Abgasreinigung genommen werden konnte. Stand ein solches Fahrzeug auf einem Prüfstand, wurde dies von der Software erkannt und die Einhaltung der gesetzlichen Abgasgrenzwerte gewährleistet. Wurde das Auto im normalen Verkehr gefahren, lag der Schadstoffausstoß teils deutlich darüber. 

Continental ist einer der Zulieferer von Volkswagen und verkaufte unter anderem Geräte zur Motorsteuerung nebst zugehöriger Software an den Automobilhersteller. Die Automotive-Sparte wurde im vergangenen Jahr ausgegliedert und an die Börse gebracht. Continental konzentriert sich seitdem auf das Reifengeschäft und das Geschäftsfeld Contitech.

Noerr kam im Herbst 2015 ins Spiel. Die Kanzlei sollte im Rahmen einer internen Untersuchung klären und bewerten, in welchem Ausmaß Continental in den Dieselskandal verwickelt ist, und mögliche rechtliche sowie finanzielle Risiken darlegen. Die Einschätzungen zur Qualität der Beratung gehen auseinander.

Bei Continental ist man der Ansicht, von Noerr nicht ordnungsgemäß beraten worden zu sein. Die Kanzlei weist das zurück. Noerr habe die Untersuchung ergebnisoffen, unabhängig und sachgerecht durchgeführt, die Ergebnisse hätten auf den damals zur Verfügung gestellten Informationen basiert. Man gehe davon aus, dass sich die erhobenen Vorwürfe als unbegründet erweisen werden, so ein Sprecher der Kanzlei gegenüber LTO.

Continental nutzt Hauptversammlung für Aufräumarbeiten

Was man Noerr konkret vorwirft, wollte Continental auf LTO-Anfrage nicht darlegen. Ein Sprecher des Konzerns verweist auf die Einladung zur kommenden Hauptversammlung, die am 30. April 2026 abgehalten wird. Der Dieselskandal wird dort erneut Thema sein. Continental will das Aktionärstreffen nutzen, um die Schlussrunde für das leidige Thema einzuläuten. Dazu passt eine Personalie an der Spitze des Aufsichtsrats des Konzerns: Wolfgang Reitzle zieht sich nach 16 Jahren aus dem Kontrollgremium zurück, für ihn übernimmt Sabrina Soussan.

Continental hat sich zwischenzeitlich mit mehreren Versicherungen, bei denen man Managerhaftpflichtversicherungen abgeschlossen hatte, auf Vergleiche verständigt. Das Unternehmen forderte unter anderem von sechs früheren Vorstandsmitgliedern wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten sowie von dem ehemaligen General Counsel und Chief Compliance Officer Schadensersatz. Die Versicherungen zahlen im Rahmen der Haftungs- und Deckungsvergleiche insgesamt 43,7 Millionen Euro an Continental. Für die Wirksamkeit der Vereinbarungen bedarf es der Zustimmung durch die Aktionäre.

Noerr wird in der Einladung zur Hauptversammlung und den ergänzenden Unterlagen nicht explizit genannt, die Rede ist von der "untersuchungsführenden Rechtsanwaltskanzlei", die an der "unzureichenden Aufarbeitung der Dieselthematik ab Herbst 2015 bis 2021" beteiligt gewesen sei. Den Anspruch gegen die Kanzlei verfolge man separat, um "den bei Continental verbleibenden Gesamtschaden weiter zu reduzieren".

Streitpunkte: Risikoanalyse und Zusammenarbeit mit Ermittlern

Nach LTO-Informationen war man bei Continental vor allem mit der Risikoanalyse von Noerr hinsichtlich zu erwartender Bußgelder nicht zufrieden. Im April 2024 hat die Staatsanwaltschaft Hannover schließlich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Millionen Euro gegen Continental erlassen, davon 95 Millionen Euro zur Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile. Das Unternehmen verzichtete anschließend darauf, Rechtsmittel einzulegen, um die Angelegenheit schnell und geräuscharm vom Tisch zu bekommen.

Auch soll die von Noerr koordinierte Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Hannover bei der Verteidigung von Continental im Zeitraum von 2020 bis 2021 nicht den Vorstellungen und Vorgaben des Unternehmens entsprochen haben. In dieser Zeit wurden mehrfach Geschäftsräume des Konzerns von Ermittlern durchsucht. Hierzu heißt es von Noerr, dass die Kanzlei auf Wunsch von Continental umfassend mit der Staatsanwaltschaft kooperiert habe. Das Unternehmen sei darauf hingewiesen worden, dass die Behörden zu einem anderen Ergebnis als die Untersuchung durch Noerr gelangen könnten, so der Noerr-Sprecher.

Continental macht gegen Noerr nach LTO-Informationen vertragliche Schadensersatzansprüche beziehungsweise eine Anwaltshaftung auf der Grundlage von § 280 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch geltend. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist demnach eine von Noerr zu vertretende Pflichtverletzung, zudem muss Continental die Schadenskausalität nachweisen.

Die Kosten für die von Noerr erbrachte Beratungsleistung dürften bei einem Bruchteil der Schadensersatzforderung von Continental liegen. Wie aus Kreisen der Verfahrensbeteiligten zu hören ist, macht der Konzern unter anderem auch die Aufwendungen, die ab 2021 durch die Einschaltung weiterer externer Berater, wie etwa die Kanzlei Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom (Skadden), entstanden sind, geltend. Continental hat Skadden für die Fortführung der internen Aufarbeitung mandatiert, nachdem man die Zusammenarbeit mit Noerr beendet hatte.

Kommt es noch zu einem Vergleich?

Dass Kanzleien von ihren eigenen Mandanten verklagt werden, kommt eher selten vor. Auch die Summe, um die es hier geht, ist bemerkenswert. Das LG Frankfurt hat die Höhe des in der Klageschrift angegebenen Streitwerts auf Anfrage bestätigt. Weder Continental noch Noerr wollten sich gegenüber LTO zur Höhe und Zusammensetzung der Schadensersatzforderung äußern.

Noerr setzt im Rechtsstreit mit Continental nach LTO-Informationen auf die Unterstützung von Advant Beiten mit einem Team um den Münchner Partner Dr. Florian Weichselgärtner. Continental wird von der Düsseldorfer Kanzlei Glade Michel Wirtz unter der Federführung der Partner Dr. Marco Sustmann und Dr. Alexander Retsch vertreten. Die Klage wurde Ende vergangenen Jahres eingereicht, die Klageerwiderung liegt der Kammer noch nicht vor.

Dass Continental und Noerr ihre Differenzen überhaupt bis zu diesem Punkt haben eskalieren lassen, überrascht. Beide Seiten dürften wenig Interesse an der medialen Zuwendung haben, die das Thema bereits verursacht hat und – insbesondere für den Fall, dass es zu einem Prozess und damit auch zur Offenlegung von Interna kommt – verursachen wird. Zur Frage, ob und wie intensiv derzeit noch an einem außergerichtlichen Vergleich gearbeitet wird, schweigen die Beteiligten.

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Aufarbeitung des Dieselskandals: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59692 (abgerufen am: 08.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
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