Britischer Fonds beantragt einstweilige Verfügung: Gegen­wind für Vonovia und Deut­sche Wohnen

23.09.2021

Es wird nicht leise in der Causa Vonovia und Deutsche Wohnen: Mit dem Fonds Davidson Kempner taucht nun ein Akteur auf, der mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung für Schlagzeilen sorgt.

Im Ringen um die Übernahme der Deutsche Wohnen versucht ein britischer Fonds, dem größten deutschen Immobilienkonzern Vonovia Steine in den Weg zu legen. Der Fonds Davidson Kempner hat nach eigenen Angaben beim Landgericht (LG) Berlin eine einstweilige Verfügung beantragt. Damit solle der Deutsche Wohnen die Ausgabe neuer Aktien und der Verkauf eigener Aktien an Vonovia untersagt werden, wie Davidson Kempner am Donnerstag mitteilte. Der Fonds besitzt nach eigenen Angaben 3,2 Prozent des Grundkapitals der Deutsche Wohnen und ist auch an Vonovia beteiligt.

Der Fonds wirft den beiden Wohnungskonzernen vor, die Rechte der Aktionäre umgangen zu haben. Der Vorstand der Deutsche Wohnen habe eine Reihe rechtlich fragwürdiger Maßnahmen ergriffen, "deren einziger Zweck es ist, Vonovia dabei zu helfen, die Kontrolle über Deutsche Wohnen zu erlangen", heißt es in der Mitteilung. Dadurch werde das Recht der Aktionäre, über den Erfolg des Übernahmeangebots von Vonovia zu entscheiden, wesentlich beeinträchtigt.

Vonovia versucht im dritten Anlauf, die Nummer zwei auf dem Markt zu übernehmen. Zweimal waren die Bochumer gescheitert, weil ihnen nicht genügend Aktien der Deutsche Wohnen angeboten worden waren. Um diesmal Erfolg zu haben, hatte Vonovia-Chef Rolf Buch Bedingungen in dem Übernahmeangebot fallen gelassen, unter anderem die Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent der Aktien. Die Ausgabe neuer Aktien der Deutsche Wohnen ist eine Möglichkeit, mit der sich Vonovia die Mehrheit an der Deutsche Wohnen sichern könnte.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Britischer Fonds beantragt einstweilige Verfügung: Gegenwind für Vonovia und Deutsche Wohnen . In: Legal Tribune Online, 23.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46101/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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