Rund 16.000 Anlegern, die sich am dritten Börsengang der Deutschen Telekom beteiligt und später Kursverluste erlitten haben, wird eine Entschädigungszahlung angeboten. Das OLG Frankfurt hat einen Vergleich gebilligt.
Nach rund 20 Jahren steht ein Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom, die Bundesrepublik Deutschland sowie die Staatsbank KfW am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az. 23 Kap 1/06) vor dem Abschluss. Das Gericht hat einen zwischen den Verfahrensbeteiligten ausgehandelten Vergleich gebilligt und den Weg dafür geebnet, dass noch in diesem Jahr erste Entschädigungszahlungen an die Kläger fließen können.
Der Vorsitzende Richter am OLG, Bernhard Seyderhelm, rief die Kläger, die von Doerr Kühn Plück + Partner (Federführung Ralf Plück) sowie Tilp (Federführung Peter Gundermann) vertreten werden, dazu auf, den Vergleich anzunehmen.
Das Angebot umfasst nach Angaben des Gerichts eine vollständige Ausgleichszahlung für den klägerseitig entstandenen Erwerbsschaden unter Anrechnung gezahlter Dividenden und des aktuellen Kurswerts. Voraussetzung sei, dass der Erwerb der Aktien im Zeitraum zwischen dem 27. Mai 2000 und dem 19. Dezember 2000 erfolgte. 70 Prozent der aufgelaufenen Prozesszinsen sowie ein überwiegender Teil der angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten werden ebenfalls erstattet.
Individuelle Angebote an alle Kläger
Die Aktien verbleiben im Besitz der Anleger. Klägern, die ihre Aktien zwischenzeitlich veräußert haben, wird die Differenz zwischen den Erwerbskosten und dem Veräußerungserlös abzüglich der während der Haltedauer geflossenen Dividenden erstattet. Bis Ende Juni 2022 soll nach Angaben des Gerichts allen betroffenen Aktionären ein individuelles Vergleichsangebot zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die Aktien waren am 19. Juni 2000 im Rahmen des dritten Börsengangs der Deutschen Telekom zu einem Kurs von 66,50 Euro ausgegeben worden und hatten anschließend deutlich an Wert verloren. Aktuell liegt die Notierung etwas unter der Marke von 17 Euro. Etwa 16.000 Kleinaktionäre hatten sich getäuscht gefühlt und im Jahr 2001 am Landgericht Frankfurt Klage eingereicht. Die Kursverluste summierten sich nach Angaben der Kläger auf eine Summe von rund 80 Millionen Euro.
sts/LTO-Redaktion
Musterverfahren zum dritten Börsengang: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46731 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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