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14 Jahre nach schrittweiser Übernahme: Deut­sche Bank erzielt mit Klä­gern Eini­gung zum Post­bank-Kauf

22.08.2024

Filiale der Dt. Postbank

Längst unter dem Dach der Deutschen Bank: die Deutsche Postbank | Bild: yujie - stock.adobe.com

War die Zwangsabfindung im Zuge der Mehrheitsübernahme der Postbank durch die Deutsche Bank hoch genug? Darüber wird seit Jahren gestritten. Jetzt gibt es einen Vergleich.

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Im Entschädigungsstreit zwischen der Deutschen Bank und früheren Postbank-Aktionären hat sich das Institut mit einem großen Teil der Kläger geeinigt. Die Einigung habe einen positiven Effekt auf das Vorsteuerergebnis im dritten Quartal von 430 Millionen Euro, teilte die Bank mit. Die Verständigung umfasst nach Angaben des Konzerns mehr als 80 Kläger, auf die insgesamt fast 60 Prozent aller geltend gemachten Forderungen entfielen. Der Vergleich sei – wie von dem Institut vorgeschlagen – auf der Basis eines Preises von 31 Euro je Aktie geschlossen worden. 

Zu den Parteien, mit denen eine Einigung erzielt worden sei, gehöre unter anderem die größte Einzelklägerin im Verfahrenskomplex, auf die etwa ein Drittel aller geltend gemachten Forderungen entfalle. Die Deutsche Bank geht davon aus, dass die erzielten Vergleiche im Durchschnitt etwa 45 Prozent der gebildeten Rückstellungen in Anspruch nehmen werden. Sollten Vergleichsvereinbarungen mit weiteren Klägern abgeschlossen werden, könnten sich größere positive Auswirkungen auf die gesamten für den Verfahrenskomplex gebildeten Rückstellungen ergeben.

Deutsche Bank hat 1,3 Milliarden Euro zurückgelegt

Hintergrund ist die schrittweise Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank ab dem Jahr 2009. Es geht um die Frage, ob die in diesem Jahr beschlossene Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre angemessen war und ob die Deutsche Bank nicht schon vor dem öffentlichen Übernahmeangebot für die Postbank im Jahr 2010 faktisch die Kontrolle über das Bonner Institut hatte – und den Anlegern mehr Geld hätte zahlen müssen.

In einer mündlichen Verhandlung Ende April hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln angedeutet, dass es zugunsten der Kläger entscheiden könnte. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof im Dezember 2022 zwei Berufungsurteile des OLG aufgehoben (Urt. v. 13.12.2022, Az. II ZR 9/21 und II ZR 14/21). Die Deutsche Bank legte vorsorglich 1,3 Milliarden Euro zurück. Die Rückstellung hatte bei dem Dax-Konzern im zweiten Quartal für rote Zahlen gesorgt. Unter dem Strich war ein Verlust von 143 Millionen Euro angefallen.

dpa/sts/LTO-Redaktion

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14 Jahre nach schrittweiser Übernahme: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55252 (abgerufen am: 15.05.2025 )

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