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Nutzerklage nach Datenweitergabe an Cambridge Analytica: Face­book vor Ver­g­leich in Daten­schutz­pro­zess

29.08.2022

Silhouette von Mark Zuckerberg vor einem Facebook-Logo

Daten sind die Geschäftsgrundlage von Facebook. Datenschutz erweist sich mitunter als Störfaktor. Bild: kovop58 | stock.adobe.com

Ein laufendes Verfahren zu Datenschutzverstößen durch Facebook soll für zwei Monate ausgesetzt werden, um einen Vergleich fertigzustellen. Ein entsprechender Antrag liegt dem zuständigen Gericht vor.

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In etwas mehr als drei Wochen sollten Facebook-Gründer Mark Zuckerberg und die langjährige Co-Geschäftsführerin des zwischenzeitlich in Meta Platforms umfirmierten Konzerns in einem Prozess zu Datenschutzverstößen aussagen. Am Wochenende haben die Prozessvertreter der Verfahrensbeteiligten das zuständige Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien gebeten, das Verfahren für 60 Tage auszusetzen, um Details einer ausgearbeiteten Einigung fixieren zu können.

Auf der Klägerseite sind die Kanzleien Keller Rohrback sowie Bleichmar Fonti & Auld mandatiert. Facebook lässt sich von Gibson, Dunn und Crutcher vertreten. Details zu angestrebten Konditionen der Vereinbarung wurden zunächst nicht öffentlich. Ein Vergleich müsste noch vom Gericht freigegeben werden, damit er wirksam wird.

Datenweitergabe ohne Kenntnis der Nutzer

Im Fall Cambridge Analytica hatte eine Analysefirma Zugriff auf einige Daten von Millionen Facebook-Nutzern bekommen, ohne dass es diesen bewusst war. Die Firma hatte eine Umfrage veröffentlicht, an der einige Facebook-Nutzer teilnahmen. Aufgrund der damaligen Privatsphäre-Einstellungen bekam sie auch Zugang zu einigen Informationen ihrer Facebook-Freunde. Als dies bekannt wurde, geriet Facebook unter Druck und gelobte Besserung beim Datenschutz.

Cambridge Analytica hatte im Wahlkampf zur Präsidentenwahl 2016 eine Zeit lang auch für den damals siegreichen Donald Trump gearbeitet. Die Rolle dieser Daten für den Erfolg wurde jedoch später heruntergespielt. Die Nutzerklage war 2018 eingereicht worden. Für den Fall einer juristischen Niederlage drohen Facebook Zahlungen von mehreren hundert Millionen Dollar. Mitte des Jahres 2019 hatte sich Facebook bereits mit der Handels- und Verbraucherschutzbehörde FTC auf eine Strafzahlung in Höhe von fünf Milliarden Dollar geeinigt. 

Im gleichen Kontext stehen noch weitere rechtliche Konsequenzen im Raum. So reichte der Generalstaatsanwalt der Hauptstadt Washington, Karl Racine, im Mai eine Klage gegen Zuckerberg persönlich ein. Er sei als Facebook-Chef direkt an Entscheidungen beteiligt gewesen, die zu dem Datenschutzskandal geführt hätten, argumentierte Racine. Auch von US-Investoren hat sich Facebook eine Klage eingehandelt. 

sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa

Beteiligte Kanzleien

Gib­son Dunn & Crut­cher

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Nutzerklage nach Datenweitergabe an Cambridge Analytica: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49458 (abgerufen am: 17.06.2025 )

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