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Cum-Ex-Strafverfahren: Öff­ent­lich­keits­fahn­dung nach Cum-Ex-Draht­zieher

09.02.2021

Fahndung

© TOPIC - stock.adobe.com

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt fahndet gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und der hessischen Steuerfahndung nach dem ehemaligen Banker Robert Paul Mora. Er gilt als eine Schlüsselfigur in der Cum-Ex-Affäre.

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Der Neuseeländer Robert Paul Mora werde "dringend verdächtigt", von 2006 bis 2008 als Abteilungsleiter einer Großbank mit weiteren Mitarbeitern sowie einem Rechtsanwalt und Steuerberater für einen Investor Cum-Ex-Aktiengeschäfte geplant und durchgeführt zu haben, teilt die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main am Dienstag mit.

Die Aktiendeals sollen zu einer Erstattung von Kapitalertragsteuer von über 113 Millionen Euro geführt haben, ohne dass dem ein entsprechender Steuereinbehalt gegenübergestanden habe. Den wahren Hintergrund der Geschäfte soll der Angeklagte bankintern mittels eines Täuschungssystems verschleiert haben, heißt es weiter.

Das Landgericht (LG) Wiesbaden hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Mora und weitere Cum-Ex-Akteure bereits zugelassen sowie einen Haftbefehl gegen ihn erlassen und nun auch eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Eine solche Öffentlichkeitsfahndung deutscher Ermittler ist selten, derzeit wird auch der ehemalige Wirecard-Vorstand Jan Marsalek per Öffentlichkeitsfahndung gesucht.

Mora soll sich in der Cum-Ex-Affäre in wenigen Wochen vor dem LG Wiesbaden zusammen mit weiteren Angeklagten, darunter der Rechtsanwalt Hanno Berger, verantworten. Der Prozess wurde wegen der Corona-Krise mehrfach verschoben und soll nun am 25. März beginnen.

Bei Cum-Ex-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Milliarden zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Den Investoren wurden dadurch Kapitalertragsteuern erstattet*, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit arbeiten das Thema auf. Im März 2020 verurteilte das Landgericht Bonn in einem ersten Strafprozess zwei Aktienhändler zu Bewährungsstrafen.

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

*in der am 09.02.2021 veröffentlichten Fassung des Beitrags stand zunächst "Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern". Tatsächlich aber ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn für die Erstattung zuständig. Korrigiert am 10.02.2021, 11:04 Uhr (LTO-Redaktion)

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Cum-Ex-Strafverfahren: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44225 (abgerufen am: 08.03.2026 )

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