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Hauptfigur im Cum-Ex-Komplex gibt Interview: Hanno Berger teilt aus

10.07.2025

Hanno Berger

Hanno Berger – hier im Gerichtssaal des Landgerichts Bonn. Bild: picture alliance / dpa / Oliver Berg

Zwei deutsche Gerichte verurteilen Hanno Berger wegen Steuerhinterziehung zu hohen Freiheitsstrafen. Er hält sich für unschuldig. Ein Interview aus dem Gefängnis heraus wird zum Rundumschlag.

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Dr. Hanno Berger, eine der Schlüsselfiguren im Cum-Ex-Steuerskandal, sieht sich trotz rechtskräftiger Verurteilung nicht als Täter. "Ich war nie im Unrecht", sagte der inhaftierte 74-Jährige dem Handelsblatt und attackiert ein weiteres Mal die Kölner Staatsanwaltschaft und seinen früheren Weggefährten Kai-Uwe Steck. Der sei ein glänzender Verkäufer, aber ein schlechter Jurist.

Berger gilt als Wegbereiter für Cum-Ex-Transaktionen in Deutschland, mit denen der Fiskus um viele Milliarden Euro geprellt wurde. Die Geschäfte waren in ihrer Hochphase zwischen 2006 und 2011 bei vielen Banken verbreitet, der Skandal gilt als größter Steuerbetrug der deutschen Geschichte. Dabei wurden Leerverkäufe rund um den Dividendenstichtag genutzt, um sich von Finanzämtern Kapitalertragssteuern nebst Solidaritätszuschlag erstatten zu lassen, die zuvor gar nicht abgeführt wurden.

Berger will nicht aufgeben

Die Landgerichte Bonn und Wiesbaden verurteilten Berger, jeweils wegen schwerer Steuerhinterziehung, zu langen Haftstrafen (Urt. v. 13.12.2022, Az. 62 KLs 2/20; Urt. v. 30.05.2023, Az. 6 KLs – 1111 Js 18753/21). Beide Urteile sind durch den Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt worden. Ans Aufgeben denkt Berger trotzdem nicht: "Ich kämpfe. Die Sache ist noch nicht zu Ende", sagte er dem Handelsblatt und verwies auf das Institut des Wiederaufnahmeverfahrens und den Europäischen Gerichtshof für Memschenrechte.

Berger pries die Cum-Ex-Geschäfte seinerzeit bei Banken und Investoren als rechtssichere Steueroptimierung an, beriet bei der Konstruktion und verdiente Millionen. Später floh er vor der Justiz in die Schweiz, wurde aber 2022 nach Deutschland ausgeliefert. Dass Cum-Ex als Steuerhinterziehung zu werten ist, hat der BGH 2021 entschieden (Urt. v. 28.07.2021, Az. 1 StR 519/20). Im Februar 2022 erteilte auch der Bundesfinanzhof dem Geschäftsmodell Cum-Ex eine Absage (Urt. v. 02.02.2022, Az. I R 22/20).

Schwere Vorwürfe in Richtung Staatsanwaltschaft

In der Justizvollzugsanstalt im hessischen Schwalmstadt schreibt Berger derweil weiter an seiner Verteidigung. "Seit zwölf Jahren mache ich nichts anderes", lässt sich im Interview nachlesen. Die Cum-Ex-Geschäfte betrachtet er bis heute als rechtmäßig.

Kritik übt der ehemalige Steueranwalt vor allem an der juristischen Aufarbeitung des Cum-Ex-Komplexes. Die Durchsuchung seiner Privaträume durch die Kölner Staatsanwaltschaft im Jahr 2014 sieht Berger als "Schande für den Rechtsstaat". Die Beamten "wollten gar nicht wissen, was in den Gesetzen steht".

Mit seinem früheren Kanzleipartner Kai-Uwe Steck, der zwischenzeitlich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, hat sich Berger überworfen. Er habe sich in ihm "gewaltig getäuscht". Berger spricht auch von "Falschaussagen", die Steck vor Gericht gemacht habe. Seine Hinweise seien juristisch "entweder unerheblich oder unwahr". Berger hat nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Steck erstattet.

sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa

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Hauptfigur im Cum-Ex-Komplex gibt Interview: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57641 (abgerufen am: 06.06.2026 )

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