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Cum-Ex-Anklage erhoben: Droht Fresh­fields eine Mil­lio­nen­buße?

von Dr. Anja Hall

20.01.2020

Skyline Frankfurt am Main

(c) rudi1976/stock.adobe.com

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. hat ihre zweite Anklage in Sachen Cum-Ex erhoben. Zu den Angeschuldigten gehört offenbar ein ehemaliger Freshfields-Partner. Auch die Kanzlei Freshfields selbst soll in das Verfahren einbezogen werden. 

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Die strafrechtliche Aufarbeitung der Cum-Ex-Aktiendeals geht weiter. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main teilte am Montag mit, dass sie Anklage gegen sieben Angeschuldigte erhoben hat - ihnen wird schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen. Angeschuldigt sind ein Rechtsanwalt und sechs Mitarbeitende einer inzwischen insolventen Bank. 

Die Staatsanwälte wollen zudem erreichen, dass diejenige Kanzlei am Verfahren beteiligt wird, deren Partner der Anwalt während des Tatzeitraumes war. Nach § 30 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) kann eine Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung verhängt werden, wenn ein Verantwortlicher eine Straftat begangen hat. Deren Einbeziehung in das Strafverfahren ordnet das Gericht an, geregelt ist dies in § 444 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO).

Die Namen der Angeschuldigten nennen weder die Generalstaatsanwaltschaft noch das Landgericht (LG) Frankfurt, bei dem die Anklage eingegangen ist. Jedoch dürfte es sich bei dem Rechtsanwalt um den früheren Freshfields-Steuerchef handeln, der zwischenzeitlich festgenommen worden war und in Untersuchungshaft saß. Demnach wäre Freshfields die Kanzlei, der die Geldbuße droht. Die weiteren Angeschuldigten sind offenbar ehemalige Manager der Maple Bank. Das Kreditinstitut war 2016 von der Finanzaufsicht Bafin geschlossen worden, weil ihm wegen einer Steuerrückstellung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften die Überschuldung drohte.

Ein Schaden von knapp 389 Millionen Euro 

In der 416 Seiten starken Anklageschrift werfen die Ermittler den Bankern vor, gemeinsam eine Handelsstruktur für die Cum-Ex-Deals aufgebaut zu haben. Bei diesen Aktiengeschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. 

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft haben die Angeschuldigten einen Steuerschaden in Höhe von rund 389 Millionen Euro verursacht. Ein Teil der Summe sei bereits zurückgezahlt worden, weitere Beträge habe die Finanzverwaltung zur Insolvenztabelle angemeldet. Die angeschuldigten Banker haben den Ermittlern zufolge im Tatzeitraum Boni von knapp 30 Millionen Euro erhalten. 

Zur Rolle des angeschuldigten Freshfields-Anwalts äußern sich die Staatsanwälte besonders kritisch: Der Jurist, der seit 2006 die Cum-Ex-Deals entwickelt und dazu beraten haben soll, habe dabei "bewusst Gefälligkeitsgutachten erstattet", um den Geschäften einen "vermeintlich legalen Anschein" zu geben. Außerdem soll der heute 48-Jährige bei einer Außenprüfung der Bank die Cum-Ex-Handelsstrategie des Kreditinstituts "gezielt falsch" dargestellt haben, "um auf diese Weise die Rückzahlung der zu Unrecht erstatteten Beträge zu verhindern". 

Freshfields drohen bis zu 15 Millionen Euro Geldbuße

Der Freshfields-Anwalt habe für seine Beratung über die Kanzlei Honorare in Höhe von mindestens 1,3 Millionen Euro abgerechnet, so die Staatsanwälte. Man habe wegen der Straftaten, die dem Juristen zur Last gelegt werden, die Beteiligung seiner damaligen Sozietät beantragt. Das Gericht soll über die Festsetzung einer Geldbuße entscheiden.

Freshfields teilte gegenüber LTO lediglich mit, dass man sich "mit Blick auf das laufende Verfahren" nicht äußern werde. Laut einem Bericht des Handelsblatts liegt der maximal mögliche Bußgeldrahmen für die Kanzlei bei 15 Millionen Euro. Auf Anfrage von LTO will die Generalstaatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens keine konkreteren Angaben machen. Zu der Höhe des Bußgeldes verweist sie nur auf die allgemeine Rechtslage. Demnach kommt für eine Anknüpfungstat, die eine vorsätzliche Straftat darstellt und die vor Juni 2013 begangen wurde, eine Geldbuße bis zu einer Million Euro in Betracht. Für eine solche Anknüpfungstat, die nach Juni 2013 begangen wurde, kommt demnach eine Geldbuße bis zu zehn Millionen Euro in Betracht.

Die Kanzlei hat im Zusammenhang mit der Beratung der Maple Bank allerdings schon eine erheblich höhere Summe bezahlt: Der Insolvenzverwalter der Bank, CMS-Partner Dr. Michael Frege, hatte Freshfields beim LG Frankfurt auf 95 Millionen Euro Schadensersatz wegen Falschberatung verklagt. Im August 2019 haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Freshfields zahlt 50 Millionen Euro, im Gegenzug wird die Klage zurückgenommen.

Erster Anwalt wegen Cum-Ex in U-Haft 

Gegen den Freshfields-Anwalt war Ende November Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen worden, kurz zuvor hatte er seine Partnerschaft in der Sozietät niedergelegt. Es war das bundesweit erste Mal, dass ein Rechtsanwalt wegen der Cum-Ex-Deals inhaftiert wurde. Bis zum 17. Dezember saß er in Untersuchungshaft, wurde dann aber unter Auflagen verschont - unter anderem musste er vier Millionen Euro Kaution hinterlegen. Zwei der übrigen Angeschuldigten wurden am 12. Dezember verhaftet und sitzen seither im Gefängnis. 

Die Eröffnung des Verfahrens wird nun von der 24. Großen Wirtschaftsstrafkammer des LG Frankfurt geprüft. Noch sei über die Zulassung der Anklage nicht entschieden worden, teilte das Gericht am Montag mit. 

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Cum-Ex-Anklage erhoben: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39773 (abgerufen am: 17.07.2026 )

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