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Cum-Ex-Deals: Fresh­fields erneut durch­sucht

17.06.2019

Ein Polizeiwagen

(c) Stadtratte - stock.adobe.com

Im Steuerskandal um umstrittene Aktiengeschäfte haben Ermittler zum dritten Mal Räume von Freshfields in Frankfurt durchsucht. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Anwälten der Kanzlei Beihilfe zur besonders schweren Steuerhinterziehung vor.

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Wie am Montag bekannt wurde, nahmen Staatsanwälte und Steuerfahnder am vergangenen Donnerstag Räume von Freshfields Bruckhaus Deringer in Frankfurt, den Arbeitsplatz eines Mitarbeiters bei einem Fondsanbieter und die Wohnung eines Beschuldigten im Hochtaunuskreis unter die Lupe.

Nach Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt vom Montag richten sich die Ermittlungen gegen acht Beschuldigte im Alter von 42 bis 60 Jahren. Namen von Beschuldigten oder betroffenen Unternehmen nannte die Behörde nicht. Sieben Männern und einer Frau wird besonders schwere Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe dazu vorgeworfen. Was die beschuldigten Rechtsanwälte betrifft, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie "mutmaßlich in Kenntnis der Gesamtstruktur mit der Beratung der Cum/Ex-Geschäfte betraut gewesen" seien. Sie werden der Beihilfe zur besonders schweren Steuerhinterziehung beschuldigt.

Bei den Cum-Ex-Deals nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre um Milliardensummen an Steuern zu prellen: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere überhaupt gehörten. Die Folge: Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Europaweit soll sich der Schaden auf mehr als 55 Milliarden Euro belaufen. In Deutschland schloss der Staat das Steuerschlupfloch im Jahr 2012.

Im konkreten Fall geht es um einen Steuerschaden in Höhe von 13,57 Millionen Euro infolge von Aktienkäufen im Frühjahr 2009. Eine nach derzeitigem Ermittlungsstand gutgläubige Depotbank habe für drei Fonds im Wege des Sammelerstattungsverfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern Erstattungen von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag beantragt, die auch ausgezahlt worden seien, so die Generalstaatsanwaltschaft. Es gehe um insgesamt neun Erstattungsanträge und damit neun Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung. Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge haben die Investoren die Beträge wieder zurückgezahlt.

Räume von Freshfields waren im Zusammenhang mit Cum-Ex-Ermittlungen bereits im Oktober 2017 und im November 2018 durchsucht worden. Ein Sprecher der Kanzlei bestätigte die jüngste Aktion auf Anfrage: "Die Durchsuchung bezog sich auf ein früheres Mandatsverhältnis unserer Kanzlei. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Beratung rechtlich nicht zu beanstanden war."

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

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Cum-Ex-Deals: . In: Legal Tribune Online, 17.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35955 (abgerufen am: 05.03.2026 )

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