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Wegen Cum-Ex-Ermittlungen: NRW stockt Kölner Staats­an­walt­schaft auf

29.07.2020

Aktenstapel

© StockPhotoPro - stock.adobe.com

Um die Vielzahl an Cum-Ex-Fällen aufzuklären, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung die Kölner Staatsanwaltschaft personell aufgestockt. Dort sind die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Fällen in NRW gebündelt.

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Fünf Stellen seien bereits zu Anfang Juli neu besetzt worden, fünf weitere könnten im Bedarfsfall im kommenden Jahr hinzukommen, bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage. Zuvor hatte der Kölner Stadt-Anzeiger (Mittwoch) berichtet. Bislang waren zehn Stellen in der Spezialabteilung der Behörde angesiedelt. Im Juni hatte das Handelsblatt gemeldet, dass die Kölner Ermittler überlastet seien und viele Fälle womöglich nicht rechtzeitig anklagen könnten.

Dem Bericht des Stadt-Anzeigers zufolge stehen aktuell Vertreter von rund 40 Banken in knapp 70 Verfahren unter Verdacht, an Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt zu haben. Da das Bundeszentralamt für Steuern seinen Sitz in Bonn hat, wird eine Vielzahl der anhängigen Verfahren am Landgericht Bonn landen.

Dort endete im Frühjahr auch der bundesweit erste Cum-Ex-Strafprozess, in dem ebenfalls die Kölner Staatsanwaltschaft die zentrale Ermittlungsbehörde war. Zwei britische Aktienhändler wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, und die Privatbank M.M. Warburg war als sogenannte Einziehungsbeteiligte zur Zahlung von 176 Millionen Euro aufgefordert worden. Dagegen hat sie Revision eingelegt, so dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof landet.

Kritik an neuer Regelung der Verjährung

Jüngst war durch Recherchen von WDR und Süddeutscher Zeitung bekannt geworden, dass eine kürzlich verabschiedete Gesetzesreform aus dem Bundesfinanzministerium dazu führen könnte, dass Steuergelder, die von Banken und anderen Beteiligten mithilfe von Cum-Ex-Betrugsmaschen erbeutet wurden, auch nach einer gerichtlichen Verurteilung nicht zurückgefordert werden können, wenn die Vorfälle steuerlich bereits verjährt sind. Lediglich für noch nicht verjährte Fälle solle damit eine Fristverlängerung möglich sein. Die mögliche Verjährung war zuvor noch nicht klar geregelt und hochumstritten.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach hat diese Gesetzesänderung scharf kritisiert: "Ich halte es für unerträglich, wenn wir sagen, wir verurteilen zwar möglicherweise Personen zu Haftstrafen, aber das Geld ist weg, an das kommen wir nicht mehr ran. Hier muss eine Regelung gefunden werden, das können wir niemandem sonst erklären", sagte der CDU-Politiker dem WDR. Biesenbach forderte dem Bericht zufolge eine Diskussion, wie auch Altfälle noch erfasst werden könnten. "Hier geht es um Beträge, bei denen auch die Ermittler davon ausgehen, dass sie in die Milliarden hineingehen", so der Minister.

Bei Cum-Ex-Geschäften handelten Aktienhändler rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein Milliardenschaden.

dpa/ah/LTO-Redaktion

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Wegen Cum-Ex-Ermittlungen: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42338 (abgerufen am: 25.05.2025 )

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