Cum-Ex-Geschäfte: Keine Ermitt­lungen gegen Fried­rich Merz

07.11.2018

Einen Tag nach der Durchsuchung bei Blackrock stellt die Kölner Staatsanwaltschaft klar, dass sie nicht gegen Aufsichtsratschef Friedrich Merz ermittelt. Der Politiker und Wirtschaftsanwalt bewirbt sich derzeit um den CDU-Vorsitz.

Die Kölner Staatsanwaltschaft teilte am Mittwoch mit, gegen Friedrich Merz "liegen keine Verdachtsmomente für die Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit vor". Warum sie aber ermittelt, sagte die Behörde nicht. Man habe einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom Juni und Oktober gegen die BlackRock Asset Management Deutschland AG in München vollstreckt, hieß es lediglich. Wie der Vermögensverwalter Blackrock selbst mitteilt, geht es um dabei umstrittene Steuergeschäfte - sogenannte Cum-Ex-Transaktionen - im Zeitraum zwischen 2007 und 2011. Offen ist, ob Blackrock-Mitarbeitende beschuldigt werden oder ob Beweismaterial gegen andere Beschuldigte sichergestellt wurde.

Friedrich Merz ist erst viel später, nämlich im Frühjahr 2016, zu Blackrock gekommen. Er ist Aufsichtsratschef des deutschen Ablegers der US-Fondsgesellschaft, kandidiert jetzt aber für den CDU-Vorsitz. Der 62-Jährige hatte sich 2009 aus der Politik zurückgezogen und war seitdem in der Wirtschaft tätig, unter anderem als Partner bei der Kanzlei Mayer Brown. Cum-Ex-Geschäfte hatte er zuletzt als "vollkommen unmoralisch" verurteilt – unabhängig von der juristischen Bewertung.

Vor einer CDU-Tagung am Dienstagabend sagte Merz, dass er den Blackrock-Vorstand angewiesen habe, mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten. "Das wird hier alles aufgeklärt und wir werden daran aktiv mitarbeiten."

Bei Cum-Ex-Geschäften schieben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende ist dem Fiskus nicht mehr klar, wem sie überhaupt gehörten. Die Folge: Finanzämter erstatten Kapitalertragsteuern mehrfach und damit mehr, als sie zuvor kassiert hatten.

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

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Cum-Ex-Geschäfte: Keine Ermittlungen gegen Friedrich Merz . In: Legal Tribune Online, 07.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31929/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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