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Cum-Ex-Skandal: Drei Deut­sche wegen Wirt­schafts­spio­nage in der Schweiz ange­klagt

21.03.2018

Schweizer Flagge

© ferkelraggae - stock.adobe.com

Die Züricher Staatsanwaltschaft hat Medienberichten zufolge Anklage gegen drei Deutsche erhoben. Dabei soll es sich um einen Stuttgarter Anwalt und zwei ehemalige Mitarbeiter einer Bank handeln.

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Nach Recherchen der Wochenzeitung Zeit, des Recherchezentrums Correctiv, des ZDF-Magazins Frontal 21 und des Schweizer Digitalmagazins Republik wird den Beschuldigten - der Anwalt Prof. Dr. Eckart Seith sowie zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank J. Safra Sarasin - vorgeworfen, illegal interne Bankunterlagen an deutsche Gerichte und Behörden weitergegeben haben.

Die Staatsanwaltschaft Zürich bestätigte der dpa am Mittwoch, dass Anklage "wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, Verletzung des Geschäftsgeheimnisses, Verletzung des Bankgeheimnisses und Vergehen gegen das Börsengesetz" erhoben wurde. "Gegen einen Beschuldigten wurde zusätzlich noch Anklage wegen Erpressung erhoben", teilte die Behörde mit.

Hintergrund ist offenbar ein Rechtsstreit zwischen der Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin und dem deutschen Drogeriemarktunternehmer Erwin Müller vor dem Landgericht (LG) Ulm. Der Milliardär forderte von der Bank Schadensersatz in Höhe von 45 Millionen Euro wegen angeblicher Falschberatung bei einer Investition in den Luxemburger Sheridan-Fonds, der seinen Gewinn vor allem mit Cum-Ex-Transaktionen erwirtschaftete. Das Gericht verurteilte die Bank im Mai 2017 zur Zahlung der 45 Millionen an Müller (Urt. v. 22.05.2017, Az. 4 O 66/13); die Bank ist in Berufung gegangen. 

Müllers Anwalt Eckart Seith hatte den Medienberichten u.a. in der Zeit zufolge von den beiden ehemaligen Bank-Mitarbeitern belastende Dokumente erhalten und sie für den Rechtsstreit mit der Sarasin-Bank genutzt. Er soll die Dokumente aber auch an deutsche Behörden weitergegeben haben, die sie dann für Verfahren rund um die Cum-Ex-Geschäfte nutzten.

Anwalt Seith hat die Vorwürfe seitens der Staatsanwaltschaft Zürich zurückgewiesen. Die Schweizer Bankunterlagen hätten "aus mehreren Rechtsgründen keinen Geheimnischarakter", sagte Seith am Mittwoch der dpa. Das würden Gutachten renommierter Schweizer Rechtswissenschaftler bestätigen.

Seith war wegen der Bank-Dokumente bereits 2016 in der Schweiz angezeigt worden, die Ermittlungen wurden aber eingestellt. Seith hatte damals seinerseits Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen einen Schweizer Staatsanwalt erstattet, berichtete das Handelsblatt.

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

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Cum-Ex-Skandal: . In: Legal Tribune Online, 21.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27639 (abgerufen am: 17.04.2026 )

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