Regelungen werden nicht verlängert: Erleich­te­rungen für Corona-Staats­hilfen vor dem Aus

12.05.2022

Für Unternehmen, deren Geschäft von der Corona-Pandemie in Mitleidenschaft gezogen wurde, wird es bald komplizierter, staatliche Unterstützung zu erhalten. Die EU-Kommission kündigt den Wegfall von Erleichterungen an. 

Der Staat kann von der Corona-Krise gebeutelten Unternehmen künftig nicht mehr so einfach mit Steuergeldern unter die Arme greifen. Wie die EU-Kommission am Donnerstag ankündigte, werden entsprechende Regeln nicht weiter verlängert, da sich die wirtschaftliche und gesundheitliche Ausgangslage aufgehellt habe.

Die meisten Sonderregeln entfallen den Angaben zufolge ab dem 30. Juni. Bestimmte Maßnahmen, die Investitionen fördern oder die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen sicherstellen, können aber bis zum 31. Dezember 2022 beziehungsweise bis Jahresende 2023 gewährt werden.

Regeln dienen der Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen

Wenn der Staat ein Unternehmen etwa mit Geld oder Steuervorteilen unterstützen will, gelten in der EU grundsätzlich sehr strenge Regeln. Damit soll verhindert werden, dass der Wettbewerb verzerrt wird und beispielsweise ein EU-Land durch seine Hilfe an ein Unternehmen dafür sorgt, dass ein Konkurrent aus einem anderen Land aus dem Markt gedrängt wird. Angesichts der Corona-Pandemie waren diese Regeln gelockert worden.

Die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager sagte, bis heute seien im Zusammenhang mit der Pandemie fast 950 nationale Maßnahmen im Gesamtumfang von schätzungsweise mehr als drei Billionen Euro genehmigt worden. Nach über zwei Jahren ist endlich eine allgemeine Verbesserung der Gesundheitslage in Europa zu beobachten, so die Dänin. Die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage angesichts der Lockerung der Corona-Beschränkungen sei der Hauptgrund dafür, die Regeln auslaufen zu lassen.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Regelungen werden nicht verlängert: Erleichterungen für Corona-Staatshilfen vor dem Aus . In: Legal Tribune Online, 12.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48424/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen