Bis zu 29,99 Prozent der Commerzbank-Anteile will der italienische Wettbewerber Unicredit übernehmen. Die Beteiligung wurde nun beim BKartA zur Prüfung angemeldet.
Das italienische Bankhaus Unicredit lässt den Einstieg bei der Commerzbank vom Bundeskartellamt (BKartA) prüfen. Einen Monat hat die Behörde zunächst, um sich in einer ersten Phase der Prüfung mit den möglichen Auswirkungen der Minderheitsbeteiligung auf den Wettbewerb in der Finanzbranche zu befassen. Ist eine vertiefte Prüfung erforderlich, hat das BKartA dafür anschließend weitere vier Monate Zeit (§ 40 Abs. 1 Satz 2 GWB).
Der italienische Konzern hat seit September des vergangenen Jahres schrittweise Aktien der Commerzbank gekauft und hält inzwischen direkt und indirekt rund 28 Prozent der Anteilsscheine. Kontrolliert Unicredit 30 Prozent oder mehr Commerzbank-Aktien, müsste den anderen Aktionären ein öffentliches Übernahmeangebot unterbreitet werden (§§ 35 ff. WpÜG). Dass man die Beteiligung zur kartellrechtlichen Prüfung anmelden wird, hatte Unicredit bereits im vergangenen Jahr angekündigt.
Commerzbank will lieber allein bleiben
Während die Unicredit mittelfristig wohl eine Komplettübernahme anstrebt, zeigt die Commerzbank wenig Interesse an einer gemeinsamen Zukunft. Maßnahmen zur Steigerung des Aktienkurses sollen Unicredit die Lust auf eine Übernahme nehmen. Seitdem das gesteigerte Interesse von Unicredit an der Commerzbank bekannt wurde, ist der Kurs schon deutlich gestiegen. Allein seit Beginn des Jahres 2025 konnte die Aktie um mehr als 30 Prozent zulegen.
Neben dem Kartellamt setzt sich auch die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank mit dem Vorhaben von Unicredit auseinander. Sie prüft bei Beteiligungen an Banken in einer Größenordnung von mehr als zehn Prozent (qualifizierte Beteiligung) der Stimmrechte, ob es sich um einen geeigneten Erwerber handelt. Kriterien des Genehmigungsverfahrens sind unter anderem die finanzielle Solidität und mögliche Auswirkungen auf die jeweilige Bank.
sts/LTO-Redaktion
Auswirkungen auf den Wettbewerb: . In: Legal Tribune Online, 26.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56682 (abgerufen am: 20.05.2025 )
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