Die Smartbook AG muss die Marken "smartbook" und "smartbook for smart people" nicht löschen. Das hat der 1. Zivilsenat des BGH nun entschieden. Der Chiphersteller Qualcomm unterliegt damit in einem vier Jahre währenden Markenrechtsstreit. Smartbook wurde von Clifford Chance vertreten, Qualcomm von Hogan Lovells.
Claudia Milbradt
Gegenstand des Verfahrens war die Löschung von insgesamt vier Marken, über deren Aufrechterhaltung der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz zu entscheiden hatte. Das Team von Clifford Chance um Partnerin Dr. Claudia Milbradt hatte die Smartbook AG in allen Instanzen vertreten. Die BGH-Vertretung übernahm Dr. Reiner Hall von der Kanzlei Jordan & Hall.
Im Jahr 2009 hatte Qualcomm Inc. einen Antrag auf Löschung der streitgegenständlichen Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht. Nachdem das DPMA in allen vier Fällen zunächst zugunsten von Qualcomm entschieden hatte, wurden drei der Beschlüsse des DPMA in dem sich anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG) im Februar 2012 aufgehoben und die Löschungsanträge zurückgewiesen.
Hiergegen wandte sich die von Hogan Lovells vertretene Qualcomm im November 2012 mit der beim BGH eingereichten Rechtsbeschwerde. Der erste Zivilsenat des BGH unter Vorsitz von Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm verwies in seiner mündlichen Verhandlung am 6. November 2012 jedoch auf die Entscheidung des BPatG und führte aus, dass die streitgegenständlichen Marken zu Recht eingetragen worden seien. Nach ungefähr vierjähriger Verfahrensdauer konnte damit ein Urteil zugunsten der Smartbook AG erwirkt werden, deren deutsche "smartbook"-Markeneintragungen damit als rechtsbeständig erteilt anzusehen sind.
Ein Parallelverfahren hinsichtlich der europäischen Markenanmeldung "smartbook" ist aktuell beim Gericht der Europäischen Union anhängig (Az. EuG T-123/12). Die mündliche Verhandlung vor dem EuG fand am 4. September 2013 in Luxemburg statt. Mit einer Urteilsverkündung wird in Kürze zu rechnen sein.
Clifford Chance für Smartbook AG
Dr. Claudia Milbradt, Litigation, Partnerin, Düsseldorf
Jordan & Hall für Smartbook AG (BGH-Vertretung)
Dr. Reiner Hall, Partner, Karlsruhe
Hogan Lovells für Qualcomm Inc.
Clifford Chance/Hogan Lovells: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10017 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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