Clifford Chance: Rechts­st­reit um Zep­pelin-Stif­tung beendet

30.12.2016

Die Zeppelin-Stiftung kann in ihrer jetzigen Form weiterbestehen. Nachkommen des Stifters sind mit dem Antrag, die 1947 aufgehobene Zeppelin-Stiftung wieder einzusetzen, gescheitert. Clifford gehörte zu den Rechtsberatern in diesem Fall.

Andreas Dietzel

Mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen endete kurz vor Weihnachten ein eineinhalb Jahre andauernder Streit zwischen der Stadt Friedrichshafen und Nachkommen des Luftschiff-Erfinders Ferdinand Graf von Zeppelin.

Die Nachkommen hatten beantragt, die im Jahr 1908 gegründete, aber 1947 aufgehobene Stiftung wieder "zum Leben zu erwecken". Sie stützten sich dabei auf das Argument, dass die Rechtsanordnung des Direktoriums des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns aus dem Jahr 1947, mit der die Stiftung aufgelöst und das Stiftungsvermögen auf die Stadt Friedrichshafen übergegangen ist, nichtig sei. Dies hätte im Ergebnis bedeutet, die seit 1947 als Sondervermögen der Stadt Friedrichshafen geführte unselbständige Zeppelin-Stiftung in einem zweiten Schritt möglicherweise rückabwickeln zu müssen.

Die Stiftung hält 93,8 Prozent der Aktien der ZF Friedrichshafen AG und ist Eigentümerin der Luftschiffbau Zeppelin GmbH und der Zeppelin GmbH, zu denen zahlreiche weitere Tochtergesellschaften gehören. Mit den Erträgen aus diesen sogenannten Stiftungsbetrieben finanziert die Stiftung satzungsgemäß mildtätige und gemeinnützige Zwecke.

Während die Stadt Friedrichshafen derzeit relativ frei über die Verwendung der Gelder bestimmen kann, wollten die Erben erreichen, dass wieder stärker in die Luft- und Raumfahrtforschung investiert wird.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Anträge aber als unzulässig und unbegründet abgelehnt, u.a. weil die 1947 erlassene Rechtsanordnung über die Aufhebung der Stiftung in Form eines Gesetzes erfolgte. "Die Kompetenz zur Normverwerfung ist nach dem Grundgesetz aber den Gerichten vorbehalten und steht damit der Verwaltung nicht zu", schreibt das Regierungspräsidum in einer Mitteilung.
 
Unabhängig davon handele es sich bei der angegriffenen Rechtsanordnung entgegen der Auffassung der Antragsteller weder um ein unzulässiges Einzelfallgesetz noch sei es durch dieses Gesetz zu einer unzulässigen Verkürzung des Rechtswegs gekommen. Unter Berücksichtigung der damaligen Zeitumstände lagen nach Auffassung des Regierungspräsidiums die Voraussetzungen für die Aufhebung der Stiftung wegen Unmöglichkeit der Erfüllung ihres Zweckes, der vor allem auf die Förderung der Luftschifffahrt ausgerichtet war, vor.

"Darüber hinaus fehlt es den Nachkommen des Stifters an der Antragsbefugnis, da sie weder Mitglieder eines Organs der Zeppelin-Stiftung sind noch ihnen aus ihrer Stellung als Nachkommen des Stifters eine Rechtsposition zukommt, auf die sie sich in diesem Verfahren berufen könnten", so das Regierungspräsidium weiter.

Den Antragstellern fehle auch ein Rechtsschutzbedürfnis, da sie auf Grund eines Vergleichs von 1952 und einer Verzichtserklärung von 1990 daran gehindert sind, die Wiederherstellung der alten Zeppelin-Stiftung zu betreiben. Schließlich haben die Nachkommen des Grafen "angesichts des Zeitablaufs und der Gesamtumstände des Falles" das Recht verwirkt, die Wiederherstellung der alten Zeppelin-Stiftung zu fordern, so das Regierungspräsidium weiter.

Damit folgte die Behörde der Rechtsauffassung der Stadt Friedrichafen. Clifford Chance hatte die Stadt mit einem Team um Dr. Andreas Dietzel gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Schönberger von der Universität Konstanz und Prof. Dr. Thomas Würtenberger von der Universität Freiburg beraten.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Clifford Chance für die Stadt Friedrichshafen:

Dr. Andreas Dietzel, Federführung, Corporate, Partner, Frankfurt

Uwe Hornung, Litigation & Dispute Resolution, Partner, Frankfurt

Dr. Paul Hauser, Litigation & Dispute Resolution, Senior Associate, Frankfurt

Quelle: ah/LTO-Redaktion mit Material von Clifford Chance

Zitiervorschlag

Clifford Chance: Rechtsstreit um Zeppelin-Stiftung beendet . In: Legal Tribune Online, 30.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21590/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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