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Nach Ermittlungen des BKartA: Check24 gibt Best­p­reis­klau­seln bei Ener­gie­ver­sor­gern auf

24.02.2026

Beispiel für eine Strompreis-Vergleichsabfrage bei Check24

Beispiel für eine Strompreis-Vergleichsabfrage bei Check24. | Bild: LTO

Das Vergleichsportal Check24 verzichtet künftig auf Preisparitätsklauseln gegenüber Strom- und Gasversorgern. Ein langwieriges Kartellverfahren sei damit vom Tisch, so das Bundeskartellamt.

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Seit Juli 2025 ermittelte das Bundeskartellamt (BKartA) wegen sogenannter Bestpreisklauseln in Verträgen, die das Vergleichsportal Check24 mit mehreren Energieversorgern geschlossen hat. Die Strom- und Gasanbieter verpflichteten sich damit, ihre Tarife bei anderen Vermittlungsportalen und auch im Eigenvertrieb nicht günstiger anzubieten als bei Check24.

Nachdem das BKartA gegenüber dem Unternehmen kartellrechtliche Bedenken kommuniziert hat, lenkte Check24 ein und erklärte den Verzicht auf derartige Vertragsklauseln. Das Kartellverfahren, bei dem Check24 nach LTO-Informationen von Gleiss Lutz mit einem Team um Dr. Laurette Muchow und Dr. Christian Steinle vertreten wurde, ist damit abgeschlossen.

Bestpreisklauseln schwächten den Wettbewerbsdruck ab, so Andreas Mundt. Wenn das in Deutschland führende Energievergleichsportal Check24 die Anbieter daran hindere, an anderer Stelle niedrigere Preise anzubieten, könnten sich andere Vergleichsportale und auch andere Vertriebswege schlechter durchsetzen, erläutert der BKartA-Präsident den Hintergrund für die Ermittlungen seiner Behörde. Die Verpflichtungszusage seitens Check24 wurde für bindend erklärt (§32b Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), ein langwieriges Verfahren könne damit vermieden werden, teilte das BKartA am Dienstag mit.

Check24 ist laut BKartA wichtigster Vertriebskanal für Energieversorger

Auf Check24 können Verbraucher unter anderem Strom- und Gastarife vergleichen und Verträge abschließen. Das Portal vermittelt diese Verträge. Für Kunden ist das Angebot kostenlos, die Versorger zahlen eine Provision für erfolgreiche Vertragsabschlüsse. 

Laut Kartellamt ist Check24 für Energieversorger der wichtigste Vertriebskanal, um Neukunden zu gewinnen. Etwa 57 Prozent der neu abgeschlossenen Strom- und Gaslieferverträge in Deutschland entfallen demnach auf Onlinevermittlungsdienste – rund ein Drittel davon davon auf Check24.

Von Check24 heißt es “Ein Kartellrechtsverstoß wurde nicht festgestellt.” Das Unternehmen kündigte aber an, in Zukunft weder die Vertragsbeziehung noch die Höhe der Provision von der Preisgestaltung der Energieversorger auf anderen Vertriebskanälen abhängig zu machen. Check24 sicherte gegenüber dem Kartellamt auch zu, Paritätsverpflichtungen aus bereits bestehenden Verträgen bis spätestens 31. Dezember 2026 zu entfernen.

sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa

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Nach Ermittlungen des BKartA: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59388 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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