Ein Mandant wirft Hartmut Fromm und einem weiteren Anwalt seiner Kanzlei Untreue vor, kurzzeitig waren sie deswegen in Untersuchungshaft. Die Ereignisse haben ein Nachspiel: Fromm stellte wegen der Inhaftierung Strafanzeige.
Es kommt nicht häufig vor, dass gleich zwei Partner einer Kanzlei in Untersuchungshaft sitzen, weil ein Mandant sie angezeigt hat. Im Fall von Hartmut Fromm, Mitgründer und Namensgeber von Buse Heberer Fromm, und einem weiteren Partner der Sozietät war das jedoch für einige Tage so. Mittlerweile sind die beiden wieder frei, die Ereignisse haben aber ein Nachspiel.
Der 99-jährige Kunstsammler Erich Marx wirft den Anwälten und seiner eigenen Ex-Geliebten vor, ihn um einen Vermögenswert in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe gebracht zu haben. Er zeigte das Trio an, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue. Vergangene Woche waren die beiden Juristen deshalb in Untersuchungshaft genommen worden, nach nur wenigen Tagen, am Montagabend, kamen sie bereits wieder frei. Die Entlassung stützt sich nach LTO-Informationen darauf, dass der dringende Tatverdacht nicht mehr besteht.
Nun hat Hartmut Fromm dem Vernehmen nach seinerseits Strafanzeige gestellt. Nach LTO-Informationen wirft er dem zuständigen Staatsanwalt vor, im Zusammenhang mit dem Erlass des Untersuchungshaftbefehls in strafbarer Weise mit den Rechtsanwälten von Erich Marx zusammengearbeitet und dabei Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat sich auf Nachfrage von LTO bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags nicht zum Eingang der Anzeige und deren Inhalt geäußert.
Fromm-Sprecher weisen die Vorwürfe zurück
Auslöser der Ermittlungen gegen die Buse-Anwälte ist eine Anzeige von Erich Marx. Der schwerreiche Kunstsammler und ehemalige Unternehmer wirft den beiden Anwälten vor, als Mitgeschäftsführer von Marx' Vermögensgesellschaften Anteile einer Tochtergesellschaft an die ehemalige Lebensgefährtin von Marx entgegen dessen Willen übertragen zu haben.
Sowohl ein Sprecher von Hartmut Fromm als auch ein Sprecher der Kanzlei Buse Heberer Fromm weisen diese Vorwürfe zurück. Eine solche Übertragung habe nicht stattgefunden, was sich dem öffentlich zugänglichen Eigentümerregister auch entnehmen lasse. Und selbst wenn sie stattgefunden hätte, würde sie dem Willen von Marx entsprechen, der durch Erbverträge zugunsten der Frau abgesichert sei. Ein Schaden sei ihm daher gar nicht entstanden. Aus Sicht der Sprecher sind die beiden beschuldigten Juristen in eine Erbschaftsauseinandersetzung zwischen den Kindern von Marx und dessen Ex-Geliebter geraten.
ah/LTO-Redaktion
Hinweis der Redaktion, ergänzt am 18.3.2022: Rechtsanwalt Hartmut Fromm sowie zwei Mitangeklagte wurden am 16. März 2022 durch das Landgericht Berlin freigesprochen (Az. 536 KLs 5/21).
Buse Heberer Fromm: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42089 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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