Nach Brand im Turiner Werk: Straf­auf­schub für Manager von Thys­sen­krupp

16.07.2020

Im Fall der nach einem tödlichen Brand bei Thyssenkrupp in Turin 2007 verurteilten deutschen Manager ist einem der beiden vom Bundesverfassungsgericht ein Strafaufschub gewährt worden.

Der zum Haftantritt aufgeforderte Mann sei am Mittwoch zunächst fristgemäß in die zuständige Strafanstalt gekommen. "Kurz nach seiner Aufnahme hat uns jedoch ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. 07. 2020 erreicht", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Essen, Oberstaatsanwältin Anette Milk, auf Anfrage der dpa. Darin habe ihm das Gericht per vorläufiger Anordnung einen Strafaufschub von längstens sechs Monaten gewährt. Der Verurteilte sei daraufhin wieder aus der Strafanstalt entlassen worden.

Die Behörde machte keine Angaben darüber, um welchen der beiden Manager es sich handelt. Auch die Gründe des Aufschubs wurden zunächst nicht bekannt. Der andere Manager hat laut Staatsanwaltschaft seine Haft bereits am 2. Juli angetreten.

Bei dem verheerenden Brand in dem Turiner Werk am 6. Dezember 2007 waren sieben Menschen gestorben. Die beiden Manager waren in Italien 2016 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Brandstiftung zu neun Jahren und acht Monaten beziehungsweise sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Anklage hatte dem Unternehmen "bewusste Fahrlässigkeit" und fehlende Investitionen in den Brandschutz vorgeworfen. Neben den beiden Deutschen wurden vier italienische Thyssenkrupp-Manager verurteilt.

Das Landgericht Essen hatte die Haftstrafen für die beiden Deutschen für vollstreckbar erklärt und die Höhe des Strafmaßes auf deutsches Recht angepasst. In Deutschland gilt für die Tatvorwürfe ein Höchst-Strafmaß von fünf Jahren.

Für beide ist der sogenannte offene Vollzug vorgesehen. Dabei dürfen die Häftlinge die Justizvollzugsanstalt verlassen, um ihrer Arbeit nachzugehen. Laut Staatsanwaltschaft sind beide weiterhin bei Thyssenkrupp beschäftigt.

dpa/tap/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Brand im Turiner Werk: Strafaufschub für Manager von Thyssenkrupp . In: Legal Tribune Online, 16.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42220/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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