Öffentliche Aufträge: Bun­destag besch­ließt "Schwarze Liste"

02.06.2017

Korrupte und betrügerische Unternehmen landen künftig auf einer "Schwarzen Liste" des Bundeskartellamts. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag, bei der Behörde ein zentrales Wettbewerbsregister einzurichten.

In dem "Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen" sollen Unternehmen aufgeführt werden, bei denen es "gravierende Rechtsverstöße" wie Bestechung, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung gab. Der öffentlichen Hand soll es so erleichtert werden, die betroffenen Firmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. In Zukunft sind Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet,  bei der Vergabe von Aufträgen ab einem Auftragswert von 30.000 Euro beim Register nachzufragen, ob das Unternehmen dort gelistet ist.

Zu den Rechtsverstößen, die zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen sollen, gehören auch Straftaten wie Betrug, Terrorfinanzierung und Menschenhandel sowie Verstöße gegen das Kartell-, Arbeits- oder Sozialrecht. Die Strafverfolgungsbehörden sowie diejenigen Behörden des Bundes und der Länder, die für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig sind, übermitteln Erkenntnisse über diese Ausschlussgründe an die Registerbehörde. Gemeldet werden müssen rechtskräftige Urteile und Bußgeldbescheide. Nach drei bis fünf Jahren werden Eintragungen gelöscht - es sei denn, die Firma weist eine "Selbstreinigung" nach.

Liegt eine Eintragung vor, dann entscheiden die Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung, ob ein Unternehmen von der Teilnahme an dem jeweiligen Vergabeverfahren ausgeschlossen wird.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Öffentliche Aufträge: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23098 (abgerufen am: 01.12.2024 )

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