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Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes: Bund will Über­nahmen deut­scher Firmen erschweren

08.04.2020

Firmenübernahme (Symbol)

© ipopba - stock.adobe.com

Die Bundesregierung will die Kontrolle ausländischer Investitionen aus Nicht-EU-Staaten verschärfen - und damit in strategisch wichtigen Bereichen Übernahmen deutscher Firmen erschweren.

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Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes auf den Weg. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte, das "sehr liberale" Außenwirtschaftsrecht werde mit Blick auf deutsche Sicherheitsinteressen nachgeschärft.

Es gehe zum Beispiel um die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern wie Impfstoffen sowie um kritische Infrastrukturen, beispielsweise Stromnetze. Altmaier kündigte an, die Bundesregierung werde zeitnah entscheiden, wie die Produktion von medizinischer Ausrüstung wieder stärker nach Europa und Deutschland geholt werden könne.

Die Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes war bereits vor der Coronakrise mit einem Entwurf auf den Weg gebracht worden. Altmaier hatte aber vor zweieinhalb Wochen gesagt, er wolle einen "Ausverkauf" deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen verhindern. Im Zuge der Coronakrise sind Aktienkurse deutscher Unternehmen so stark eingebrochen, dass sie nun leicht von ausländischen Investoren geschluckt werden können. Bundestag und Bundesrat hatten einen Stabilisierungsfonds beschlossen, über den der Staat sich notfalls auch an strategisch wichtigen Unternehmen beteiligen kann.

Umfassendere Prüfung von Investitionen

Ausländische Investitionen sollen umfassender und vorausschauender geprüft werden können. Mit den Änderungen werden EU-Vorgaben umgesetzt, für die sich unter anderem Deutschland und Frankreich eingesetzt hatten. Hintergrund ist auch, dass die Bundesregierung den Einstieg eines chinesischen Konzerns beim Stromnetzbetreiber 50Hertz nur mit Mühe verhindern konnte.

Konkret soll die nationale Investitionsprüfung gestärkt werden, um Sicherheitsinteressen besser schützen zu können. So soll es künftig darauf ankommen, ob ein Firmenerwerb eines Investors außerhalb der Europäischen Union zu einer "voraussichtlichen Beeinträchtigung" der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit führt - bisher war eine "tatsächliche Gefährdung" maßgeblich. Dadurch sollen "kritische Unternehmenserwerbe" vorausschauender geprüft werden können.

Zudem soll bei Firmenübernahmen aus dem Ausland der frühzeitige Abfluss von Fachwissen unterbunden werden können. Erwerbe bei kritischer Infrastruktur und weiterer ziviler Sicherheitsbereiche können künftig "schwebend unwirksam" sein, bis das Geschäft als unbedenklich abgesegnet ist.

dpa/ah/LTO-Redaktion

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Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41254 (abgerufen am: 17.02.2026 )

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