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Wegen Brandgating-Vereinbarungen: Kar­tellamt leitet Ver­fahren gegen Amazon und Apple ein

29.10.2020

Amazon-App auf einem Smartphone

© pixel8001 - stock.adobe.com

Das Kartellamt nimmt Amazon und Apple ins Visier. Hintergrund sind Vereinbarungen, wonach Markenhersteller erreichen können, dass Dritthändler vom Amazon-Marktplatz ausgeschlossen werden, wenn sie selbst Amazon beliefern.

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Das Bundeskartellamt hat ein Wettbewerbsverfahren gegen Amazon und Apple eingeleitet. "Wir möchten klären, ob und inwieweit Amazon mit Markenherstellern zu Lasten von Dritthändlern kooperiert", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Donnerstag und bestätigte einen entsprechenden Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Nach bisherigen Erkenntnissen des Amtes biete Amazon Markenherstellern die Möglichkeit, Dritthändler vom Verkauf von Produkten ihrer Marke auf dem deutschen Amazon-Marktplatz auszuschließen, wenn sie gleichzeitig Amazon als Händler beliefern. Bei manchen Marken würden pauschal alle Händler mit Ausnahme von Amazon selbst und dem jeweiligen Markenhersteller ausgeschlossen. Bei anderen Marken beziehe sich der Ausschluss nur auf bestimmte Dritthändler.

Mundt erklärte, prominentestes Beispiel für dieses sogenannte Brandgating sei die Kooperation von Amazon und Apple. "Seit Anfang 2019 ist der Verkauf dieser Produkte auf dem deutschen Amazon-Marktplatz nur noch autorisierten Apple-Händler erlaubt. Auch Amazon ist zwischenzeitlich autorisierter Apple-Händler geworden und wird als Händler mit Apple-Produkten beliefert."

Schutz vor Produktpiraterie oder Ausschaltung des Wettbewerbs?

Der Kartellamtspräsident räumte ein, dass solche Vereinbarungen auch dem berechtigten Schutz vor Produktpiraterie dienen können. Sie müssten aber verhältnismäßig sein und dürften nicht zu einer Ausschaltung des Wettbewerbs führen. Dies solle nun geklärt werden – und ebenso die Frage, ob Hersteller und Amazon nicht zunächst andere Schutzvorkehrungen ergreifen müssten.

Ein Amazon-Sprecher teilte mit, sein Unternehmen kooperiere "vollumfänglich mit den zuständigen deutschen Behörden". Das Unternehmen sei bestrebt, den Kunden die breiteste Produktauswahl anzubieten, während es gleichzeitig "enorme Ressourcen" investiere, um den Store vor unrechtmäßigen Waren schützen. Neben Amazon und Apple selbst könnten auch andere autorisierte Händler wie Cyberport oder Gravis die Apple-Produkte auf der Amazon-Plattform anbieten.

Ein Apple-Sprecher erklärte, die Sicherheit der Kunden stehe für das Unternehmen an erster Stelle. "Unsere Teams arbeiten ständig mit Strafverfolgungsbehörden, Händlern und E-Commerce-Seiten auf der ganzen Welt, um gefälschte Produkte vom Markt zu nehmen." Mit Amazon kooperiere man, um die Kunden "vor gefälschten Produkten zu schützen und ihnen die Sicherheit zu geben, dass sie ein echtes Apple-Produkte in ihrem Paket erhalten".

dpa/ah/LTO-Redaktion

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Wegen Brandgating-Vereinbarungen: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43256 (abgerufen am: 17.04.2026 )

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