Druckversion
Donnerstag, 11.12.2025, 23:05 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/bundeskartellamt-pruefung-tracking-nutzerverhalten-datenschutz-apps-apple-behinderung-drittanbieter-wettbewerb
Fenster schließen
Artikel drucken
48740

Tracking-Regelungen für Apps von Drittanbietern: Wei­teres Kar­tell­ver­fahren gegen Apple

14.06.2022

Gesicht einer Frau, verschwommen hinter einer Glasscheibe

Werden App-Drittanbieter in Sachen Tracking von Apple benachteiligt? Das BKartA will aufklären. Bild: lassedesignen | stock.adobe.com

Von Apple festgelegte Regelungen zum Tracking des Nutzerverhaltens bei der Verwendung Drittanbieter-Apps sind Gegenstand einer kartellrechtlichen Prüfung. Das BKartA will klären, ob Apple eigene Angebote bevorzugt behandelt.

Anzeige

Gestützt auf § 19a Abs. 2 Satz 1 GWB und Artikel 102 AEUV hat das Bundeskartellamt (BKartA) ein Verfahren zur Prüfung von Tracking-Regelungen und das von Apple 2021 eingeführte "App Tracking Transparency Framework" angestoßen. Die damit verbundene Möglichkeit, eine Nachverfolgung nutzerseitig stark einzuschränken, hatte dem Unternehmen insbesondere aus der Werbewirtschaft Kritik eingebracht.

Nach Angaben der Behörde besteht ein Anfangsverdacht, wonach Apple mit dem bestehenden Regelwerk Drittanbieter behindern und die eigenen Angebote bevorzugen könnte. Das BKartA hatte bereits im Juni des vergangenen Jahres ein Verfahren gegen Apple eingeleitet, mit dem eine überragende marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens für den Wettbewerb im Sinne des § 19a Abs. 1 GWB festgestellt werden soll. Bis jetzt wurde dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Gewonnene Daten liefern Grundlage für personalisierte Werbung

Mit dem App Tracking Transparency Framework wird eine Nachverfolgung des Nutzerverhaltens durch Apps von Drittanbietern an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere bei Anbietern von kostenlos herunterladbaren Apps sind die aus dem Tracking gewonnenen Daten ein elementarer Teil des Geschäftsmodells, da sie als Basis zur zielgerichteten Einblendung von Werbeanzeigen dienen.

Andreas Mundt, Präsident des BKartA, erläutert die Hintergründe des kartellrechtlichen Prüfverfahrens: "Wir begrüßen datenschonende Geschäftsmodelle, die den Nutzerinnen und Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumen. Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten. Daran bestehen begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen. Damit könnte Apple eigene Angebote bevorzugen oder andere Unternehmen behindern. Unser Verfahren stützt sich maßgeblich auf die neuen Befugnisse, die wir im Rahmen einer verschärften Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne im letzten Jahr erhalten haben. Es reiht sich ein in Verfahren, die wir auf dieser Basis gegen Google / Alphabet, Meta / Facebook und Amazon führen oder bereits abgeschlossen haben.“

Das BKartA will insbesondere klären, welche Vorteile Apple aus der dienstübergreifenden Zusammenführung gesammelter Daten ziehen kann und ob bestehende Tracking-Regeln Auswirkungen auf die Zahl der angebotenen werbefinanzierten Apps haben.

sts/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Tracking-Regelungen für Apps von Drittanbietern: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48740 (abgerufen am: 11.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Kartellrecht
    • Apple
    • Apps
    • Bundeskartellamt
    • Datenschutz
    • Unternehmen
IT-Forensik der Polizei 10.12.2025
Strafverteidiger, StV

Datenspeicherungen nach Strafverfahren:

Was tun gegen die poli­zei­liche Sam­melwut?

Die meisten Beschuldigten gehen davon aus, dass ihnen mit dem Abschluss des Strafverfahrens auch alle Konsequenzen bekannt sind. Nur wenige wissen, dass ihre Daten auch in Polizeidatenbanken abgespeichert werden. Anna Luczak erläutert.

Artikel lesen
Ohne Sicherheitsvorkehrungen gießen Arbeiter in Bangladesch flüssiges Metall in Formen, um Maschinenteile herzustellen. 09.12.2025
Lieferketten

Nur noch 1.500 Unternehmen betroffen:

Wie die EU die Lie­fer­ket­ten-Richt­linie stutzen will

Die umstrittene Lieferketten-Richtlinie wird vor ihrem Geltungsstart erheblich entschärft: Die Regeln sollen nur noch für wenige große Unternehmen gelten. Auch Schadensersatzansprüche für Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern entfallen.

Artikel lesen
Ferienanlage auf Rügen (Symbolbild) 05.12.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BGH zu einseitiger Vertragsgestaltung:

AGB oder Indi­vi­dual­ve­r­ein­ba­rung – oder beides?

Ein Projektentwickler plante eine Ferienanlage mit 51 Wohnungen. Die neuen Eigentümer verpflichteten sich per Agenturvertrag, ihre Wohnungen zehn Jahre lang an Feriengäste zu vermieten. Trotz individueller Vereinbarung eine AGB, so der BGH.

Artikel lesen
Elon Musk auf einer Veranstaltung (Archivbild) 05.12.2025
Elon Musk

EU vs. Elon Musk:

EU ver­hängt 120-Mil­lio­nen-Euro-Strafe gegen X

Die EU setzt ein Zeichen: Trotz deutlicher Warnungen der US-Regierung von Donald Trump verhängt sie eine hohe Strafe gegen X. Grund sind Transparenzmängel und Vorenthaltung von Daten gegenüber Forschenden. Das könnte erst der Anfang sein. 

Artikel lesen
IMR342 03.12.2025
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Wie man eine Par­fü­merie an die Börse bringt

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht erzählt Christian Wensing von seiner Tätigkeit in der Rechtsabteilung von Douglas. Dabei geht es auch um seinen LL.M. in London und die Unterschiede zwischen Kanzlei und Unternehmen.

Artikel lesen
Bushaltestelle in Brüssel 28.11.2025
Datenschutz

Vorschläge der Kommission zum Digitalen Omnibus:

Kein Kahl­schlag im Daten­schutz

KI-Anwendungen, Meldepflichten, Cookies: Dies sind drei der datenschutzrechtlichen Themenfelder des "Digital Omnibus" der EU-Kommission. Die Vorschläge heben die DSGVO aber nicht aus den Angeln. Eine Analyse von Niko Härting.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Siemens
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Nürn­berg

Logo von Siemens
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Er­lan­gen

Logo von Oppenhoff
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­walt (m/w/d) – Com­mer­cial Law (Han­no­ver)

Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Siemens
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Sullivan & Cromwell LLP
Designing Careers – S&C Women’s Event in München

29.01.2026, München

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Familienrecht im Selbststudium/ online

26.12.2025

Revision in Steuerstrafsachen

29.01.2026

Jahresplanungs- und Zielsetzungsworkshop 2026

30.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Familienrecht im Fernstudium/ online

02.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH