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Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss frei: Bion­­tech darf Curevac über­nehmen

14.10.2025

Hauptsitz von Biontech

Bild: U. J. Alexander - stock.adobe.com

Die beiden Biotechnologie-Unternehmen Biontech und Curevac wollen sich zusammenschließen. Das BKartA sieht keine Wettbewerbsbeschränkung und gibt grünes Licht.

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Aktuell sind sie noch Wettbewerber, in Zukunft wollen Biontech und Curevac gemeinsam Wirkstoffe, unter anderem zur Therapie von Krebserkrankungen, entwickeln. Das Interesse an einer Übernahme von Curevac hatte Biontech im Juni offiziell verkündet. Zuvor verständigten sich die beiden Unternehmen auf einen Kaufvertrag, die Großaktionäre von Curevac haben auch schon ihre Zustimmung signalisiert. Der Deal, an dem die Kanzleien Covington & Burling; Hengeler Mueller; Skadden und Sullivan & Cromwell beratend beteiligt sind, soll noch vor dem Ende des laufenden Jahres vollzogen werden. 

Biontech plant die vollständige Integration von Curevac. Mit der Freigabe der Transaktion durch das Bundeskartellamt (BKartA) ist eine weitere Hürde genommen. Die Behörde teilte am Dienstag mit, dass man durch die Übernahme keine Beschränkung des Innovationswettbewerbs erwarte. "Die Forschungspipelines von Biontech und Curevac für Arzneimittel weisen keine erheblichen Überschneidungen auf", so BKartA-Präsident Andreas Mundt. Überschneidungen mit Blick auf die von beiden Unternehmen genutzte mRNA-Technologie hätten ebenfalls keine Bedenken hervorgerufen. 

Gesetzliche Grundlage für die Prüfung des Zusammenschlusses war das Überschreiten der Transaktionswertschwelle (§ 35 Abs. 1a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), die bei 400 Millionen Euro angesiedelt ist. Curevac wird im Rahmen der Übernahme, die über einen Aktientausch abgewickelt wird, mit etwa 1,25 Milliarden Euro bewertet. 

sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Co­ving­ton & Bur­ling
Sul­li­van & Crom­well

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Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss frei: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58378 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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