Freigabe durch das BKartA: Telekom und EWE dürfen Gemein­schafts­un­ter­nehmen gründen

30.12.2019

Telekom und EWE dürfen ein Joint Venture gründen, um gemeinsam Glasfasernetze bis zum Endkunden in Nordwestdeutschland auszubauen. Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben am Montag im Rahmen der Fusionskontrolle freigegeben.

Das Energie- und Telekommunikationsunternehmen EWE und die Deutsche Telekom hatten den Joint-Venture-Vertrag zum Glasfaserausbau im März dieses Jahres geschlossen. DLA Piper, Noerr und Wilmer Hale berieten dabei rechtlich.

Das Gemeinschaftsunternehmen von EWE und Telekom wird Glasfaser NordWest heißen und soll bis zu 1,5 Millionen Haushalte und Unternehmensstandorte mit schnellem Internet versorgen. Es wird in Teilen Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens und Bremens ein Glasfasernetz bis an die einzelnen Standorte bzw. Wohnungen bauen. Die beiden Partner gehen laut früheren Angaben von einer Investitionshöhe von bis zu zwei Milliarden Euro über einen Zeitraum von rund zehn Jahren aus.

Das Gemeinschaftsunternehmen stand unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Genehmigung durch das Bundeskartellamt (BKartA), die am 21. März angemeldet und Ende Dezember erteilt worden ist. Die Freigabe ist noch nicht rechtskräftig.  "In der jetzigen Form wird die Kooperation nach unserer Einschätzung zu deutlichen Verbesserungen auf den Telekommunikationsmärkten in der betroffenen Region und auch im ländlichen Raum führen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Telekom und EWE wollen das Gemeinschaftsunternehmen, das seinen Sitz in Oldenburg haben soll, zeitnah gründen und mit dem Aufbau des Netzes beginnen. 2020 sollen die ersten Kunden die neuen Glasfaseranschlüsse nutzen können.

ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Freigabe durch das BKartA: Telekom und EWE dürfen Gemeinschaftsunternehmen gründen . In: Legal Tribune Online, 30.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39445/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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