Freigabe durch das Kartellamt: Rewe darf Lek­ker­land über­nehmen

09.10.2019

Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für die Übernahme des Lebensmittelgroßhändlers Lekkerland durch die Rewe-Gruppe gegeben. Auch gemeinsam erreichen die Unternehmen im Lebensmittelgroßhandel nur geringe Marktanteile, so die Behörde.

"Im Bereich Großhandel mit Lebensmitteln kommen Rewe und Lekkerland auch gemeinsam nur auf unbedenkliche Marktanteile von unter zehn Prozent", begründete Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Mittwoch die Entscheidung.

Die Lekkerland-Gruppe ist auf die Belieferung von Tankstellen und Kiosken mit Tabakwaren und Lebensmitteln spezialisiert. Ihr Umsatz betrug 2018 rund drei Milliarden Euro in Deutschland und fünf Milliarden Euro in Europa. Auch Rewe ist in dem Segment bereits aktiv. So beliefert der Konzern im Rahmen seines Konzepts Rewe To Go rund 500 Aral-Tankstellen mit Lebensmitteln. Doch ist dies für Rewe bislang noch ein eher kleines Geschäftsfeld.

Rewe wird nicht übermächtig

Das Bundeskartellamt (BKartA) betonte, durch die Übernahme sei Rewe zwar in Zukunft bei der Belieferung von Tankstellen und Kiosken der stärkste Anbieter. Doch beschränke die starke Nachfragemacht der großen Mineralölgesellschaften die Preisfestsetzungsspielräume des Konzerns, und auch für andere Kunden gebe es hinreichend Ausweichmöglichkeiten.

Auch im Verhältnis zwischen Rewe und den Lebensmittelherstellern sehen die Wettbewerbshüter durch den Zusammenschluss keine gravierende Verschlechterung der Situation. Zwar sei Rewe schon heute einer der drei größten Abnehmer in der Branche. Doch bleibe der Zuwachs durch Lekkerland mit weniger als 0,5 Prozent gering.

Osborne Clarke und Freshfields beraten kartellrechtlich

Rewe und Lekkerland hatten die Pläne für die Transaktion im Mai dieses Jahres bekannt gemacht. P+P Pöllath + Partners begleitet die Gesellschafter von Lekkerland dabei, kartellrechtlich berät Osborne Clarke. Taylor Wessing betreut Rewe; tätig ist zudem ein großes Team aus Inhousejuristen des Handelskonzerns. Freshfields Bruckhaus Deringer ist für Fragen des Kartellrechts mandatiert.

Das Zusammenschlussvorhaben fällt in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission, wurde aber hinsichtlich der deutschen Märkte auf Antrag der Beteiligten im Juli dieses Jahres an das BKartA verwiesen. Für andere Länder – darunter Spanien, Portugal und Benelux - hat die Kommission den Erwerb von Lekkerland durch Rewe bereits Anfang August frei gegeben. Wie das BKartA mitteilt, habe es im Lauf der Ermittlungen über 120 Wettbewerber, Lieferanten und Kunden mittels Auskunftsbeschlüssen befragt, zudem seien Gespräche mit Marktteilnehmern und Verbänden geführt worden.

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

Zitiervorschlag

Freigabe durch das Kartellamt: Rewe darf Lekkerland übernehmen . In: Legal Tribune Online, 09.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38069/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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