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Herbsttagung des Bucerius CLP: So viel Inter­ak­tion war noch nie

von Dr. Anja Hall

16.11.2018

Bucerius Law School in Hamburg mit Auditorium

© Karschti, wikimedia commons, CC-BY SA 3.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Von "Hart, aber fair" über TED-Talks bis zur "Höhle der Löwen" - das Bucerius CLP hat bei seiner achten Herbsttagung neue, interaktive Formate erprobt. Und die Teilnehmer damit aus der üblichen Tagungslethargie gerissen.

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Das Thema der diesjährigen Herbsttagung des Bucerius Center on the Legal Profession (CLP) war praktisch vorgegeben: Am 1. November trat das Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage in Kraft, was also lag näher, als eine Veranstaltung mit dem Titel "Attacke! Die Massenkläger kommen" zu organisieren. Wer aber mit dem Vorsatz nach Hamburg gefahren war, sich gemütlich auf die gepolsterten Klappstühle im Auditorium der privaten Hochschule zu setzen, artig den Vorträgen zu lauschen und in den Kaffeepausen etwas Networking zu betreiben, der dürfte überrascht gewesen sein.

Denn auf die üblichen Vorträge mit anschließender Fragerunde wurde in diesem Jahr fast völlig verzichtet. Die Konferenz startete stattdessen mit TED-Talks: Fünf Redner hatten jeweils zehn Minuten Zeit, um ein Schlaglicht auf einen Aspekt der Massenklagen zu werfen. Währenddessen reichten die Zuhörer über ein Online-Tool Fragen an die Vortragenden ein, die am Ende der Kurzvorträge beantwortet wurde – eine Möglichkeit, die rege genutzt wurde.

Die Kanzlei als Industriebetrieb – Störfaktor Mandant

Ralph Sauer berichtete in dem ersten TED-Talk von seiner Verbraucherschutz-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Die Veranstalter hatten ihm die Rolle des "Angreifers" zugewiesen, und Sauer nahm das dankbar an. Schon mit seinem Outfit - weißes T-Shirt, Sakko, Jeans - hob er sich von den vielen dunklen Anzügen ab, die im Zuhörerraum zu sehen waren. Auch sein Selbstverständnis als Anwalt dürfte einige aufgeschreckt haben: "Wir sind ein Industriebetrieb, keine Anwaltskanzlei", sagte er lapidar. So habe Dr. Stoll & Sauer eine Projektentwicklungsabteilung, die sich gezielt ein Thema aussuche, aktuell den Dieselskandal, und dieses dann zu einem neuen Geschäftsmodell entwickle – inklusive Finanzierung und Marketingstrategie.

Die Abläufe in seiner Sozietät seien völlig anders als in einer klassischen Kanzlei, berichtete Sauer weiter: Fälle werden in kleinteiliger Fließbandarbeit erfasst und bearbeitet, die Abläufe sind fein austariert und auf hohe Effizienz getrimmt. Einziger Störfaktor: die Mandanten. Folglich treffen die Anwälte der Kanzlei ihre Kunden nie - denn das würde nur von der Arbeit abhalten. "Sie kriegen keinen Kaffee bei uns, sie dürfen nicht einmal einfach in der Kanzlei vorbeikommen", sagte Sauer.

Auf Sauer folgte der Myright-Gründer Dr. Sven Bode. Ähnlich wie Sauers Kanzlei agiert Myright wie ein Unternehmen – und da die Plattform im Internet zu Hause ist, wie ein E-Commerce-Unternehmen. Das Bild des Anwalts am Eichenschreibtisch, der im Ledersessel seine Akten studiert, gehöre der Vergangenheit an, sagte Bode: Im Bereich der Massenklagen könne das so nicht mehr funktionieren. Bode sprach von einer "Industrialisierung der Rechtsdurchsetzung". Letztlich wollte er am liebsten das Tagungsmotto ändern - in "Hurra! Die Kleinen wehren sich".

Die Sicht des Prozessfinanzierers

Thomas Kohlmeier, Mitgründer und Geschäftsleiter des Prozessfinanzierers Nivalion, erläuterte, nach welchen Kriterien sein Unternehmen auswählt, welche Rechtsstreitigkeiten es finanziert. So sei neben der juristischen Qualität auch das technische Vermögen entscheidend: Eine Kanzlei müsse eine ganze Menge Klagen reibungslos abwickeln können. Bei der Risikoberechnung orientieren sich die Prozessfinanzierer letztlich an nüchternen Zahlen, so Kohlmeier. Etwa die Verbraucherklagen von Diesel-Käufern würden sich wegen des relativ geringen Streitwerts für Prozessfinanzierer schlicht nicht rechnen. Sie setzen daher in der Regel lieber auf eine Einzelklage mit sehr hohem Streitwert.

Björn Frommer stellte als Verteidiger der beklagten Industrieunternehmen vor, wie seine Kanzlei Waldorf Frommer das "Massenproblem" löst: Fälle mit gleichem Sachverhalt entwickelten sich unterschiedlich, und bei der schieren Menge an Klagen reichten die normalen Methoden wie Aktienstudium und das Vertrauen auf das Wissen in den Köpfen nicht mehr aus, so Frommer. Seine Kanzlei hat daher ein eigenes, softwaregestütztes Verfahren entwickelt, mit dem die einzelnen Mandate erfasst und bearbeitet werden.

In einem TED-Interview berichtete die Anwältin Tanja Pfitzner von ihrer kleinen Litigation-Kanzlei. Die ehemalige Großkanzleianwältin hat sich vor einigen Jahren selbstständig gemacht, und auch hier war ein wesentliches Thema: Wie schafft es eine kleine Kanzlei, viele Klagen gleichzeitig zu betreuen? Letztlich komme es nicht darauf an, ob der Anwalt einer kleinen oder großen Kanzlei angehöre, meint Pfitzner. Entscheidend sei vielmehr, dass der Mandant seinem Anwalt vertraue und dass dieser ihn verlässlich durch das Rechtsproblem lotse.

Nicht hart, aber fair

Auf die TED-Talks folgte ein weiteres neues Format: Eine Diskussionsrunde nach dem Vorbild der TV-Sendung "Hart, aber fair". Gekommen waren Rechtspolitiker von CDU und SPD, ein Vertreter der Verbraucherzentrale, der Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, ein Partner einer Großkanzlei sowie eine Ministerialdirigentin aus dem Justizministerium. Man hätte also durchaus eine kontroverse Debatte zum Thema "Neue Klagerechte gegen Konzerne" erwarten können. Tatsächlich wurden aber vor allem die bekannten Argumente für und gegen die Musterfeststellungsklage ausgetauscht. Insbesondere die Frage, warum es nur eine Feststellungsklage und keine Leistungsklage ist, wurde ausführlich erörtert.

Hart wurde dabei nicht diskutiert, aber immerhin fair. Anders als beim Vorbild im Fernsehen fiel wohltuend auf, dass die Diskutanten einander aussprechen ließen und keiner dem anderen ins Wort gefallen ist. Die Diskussion war differenziert und ausgewogen. Letztlich konnten sich sogar alle darauf einigen, dass die Musterfeststellungsklage ihre Berechtigung als eine von mehreren Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung hat, sei das Gesetz nun gut gemacht oder nicht.

Sowohl bei den TED-Talks als auch bei der Diskussionsrunde konnten viele Fragen rund um die Massenklagen nur angerissen werden, manches blieb notgedrungen oberflächlich. Doch wer das Thema vertiefen wollte, hatte dazu am Nachmittag in dem Workshop "Massenverfahren im Rechtsvergleich und ihre Finanzierung" Gelegenheit. Alternativ konnte man über Trends im Rechtsmarkt diskutieren oder - ähnlich wie im TV-Format "Die Höhle der Löwen" - bei einem Start-up-Pitch dabei sein.

Eine handelsübliche Tagung war das nicht. Und die Teilnehmer scheinen es genossen zu haben.


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Herbsttagung des Bucerius CLP: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32163 (abgerufen am: 13.04.2026 )

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