Druckversion
Dienstag, 10.02.2026, 06:00 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/brexit-pakt-datenschutz-regelung-grossbritannien-europaeische-union-uebergang
Fenster schließen
Artikel drucken
44203

Datenschutz nach dem Brexit: Viel Über­gang, wenig Sicher­heit

Gastbeitrag von Tobias Neufeld, LL.M.

05.02.2021

Datenschutz (Symbol)

© andranik123 - stock.adobe.com

Mit dem Brexit waren große Rechtsunsicherheiten bei Datentransfers zwischen EU und UK befürchtet worden – das hat sich vorerst nicht bestätigt. Die Lage bleibt aber komplex, und eine Einigung steht nach wie vor aus, erläutert Tobias Neufeld.

Anzeige

Mit dem Brexit trat eine Reihe von Übergangsregelungen bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft, auch solche für den grenzüberschreitenden Datenverkehr zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich. Das Vereinigte Königreich wurde im Zeitraum vom 31. Januar 2020 – dem Datum des EU-Austritts – bis Ende 2020 weiterhin als EU-Staat behandelt, Anpassungen der Wirtschaft an neue Datenschutzregelungen waren zunächst nicht erforderlich. 

Es galt dort weiterhin die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der nationale Data Protection Act 2018. Personenbezogene Daten konnten von Deutschland aus in das Vereinigte Königreich ebenso leicht übermittelt werden wie innerhalb Deutschlands.

Mit dem Ende des ersten Übergangszeitraums waren gravierende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Datentransfers befürchtet worden – das hat sich zumindest vorerst nicht bestätigt. Die EU und das Vereinigte Königreich konnten sich kurz vor Ende des Jahres 2020 für einen weiteren Übergangszeitraum auf die Grundregeln der künftigen Zusammenarbeit einigen. Dies umfasst auch recht komplexe datenschutzrechtliche Regelungen. Was danach gilt, ist noch völlig offen - und das fordert bereits heute die volle Aufmerksamkeit grenzüberschreitend tätiger Unternehmen in EU und Vereinigtem Königreich.

Einigung in letzter Minute: das TCA und die eingefrorene DSGVO

Am 24. Dezember 2020 einigten sich die EU und das Vereinigte Königreich auf ein Handels- und Zusammenarbeitsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, kurz "TCA"). Das TCA enthält auf den Seiten 406-408 Übergangsregelungen für den Transfer personenbezogener Daten zwischen EU und Großbritannien. Zunächst gilt, dass mit dem Austritt aus der EU im Vereinigten Königsreich auch die DSGVO dort danach nicht mehr gilt. Lediglich für bis zum 31. Dezember 2020 gesammelte Daten ("legacy data") gilt die DSGVO eingefroren weiter, sie wird daher auch als "frozen GDPR" bezeichnet. 

Daten, die nach dem 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich gesammelt wurden, müssen sich nach den Vorgaben des Data Protection Act 2018 und einer neuen, angepassten DSGVO richten, der "UK GDPR". Dabei handelt es sich um eine weitgehend der normalen DSGVO angepassten Variante, die nur für das Vereinigte Königreich gilt.

Es wurde im TCA ferner festgelegt, dass Datentransfers aus der EU ins Vereinigte Königreich im Übergangszeitraum, auch "the bridge" genannt, nicht als solche in ein Drittland gelten, so dass die Art. 44 ff. der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für den Übergangszeitraum nicht anwendbar sind. Datenübertragungen in das Vereinigte Königreich sind im Übergangszeitraum weiterhin so möglich, als wäre das Land noch in der EU. 

Die Veränderungssperre - Augen (weiterhin) auf! 

Der neue Übergangszeitraum begann am 1. Januar 2021 mit dem Inkrafttreten des Abkommens und endet, wenn die EU-Kommission einen sog. Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO erlassen hat, wie ihn heute bereits die Schweiz, Argentinien und Japan genießen.

Die EU-Kommission erlässt einen solchen Beschluss, wenn Großbritannien ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet, das dem der DSGVO vergleichbar ist. Wird kein Angemessenheitsbeschluss erlassen, endet die Interimsphase spätestens nach vier Monaten seit Inkrafttreten des TCA. Sie wird um weitere zwei Monate verlängert, wenn keine der Parteien widerspricht. Der Countdown von sechs Monaten läuft also und eins steht fest: Ein Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich ist nicht sicher!

Die Geltung der Übergangsregelung des TCA ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Das Vereinigte Königreich darf seine Datenschutzgesetze nicht ändern und keine Handlungen ausüben, die das aktuell bestehende Datenschutzniveau effektiv ändern. Andernfalls endet die Übergangsfrist bereits an dem Tag, an dem eine solche Änderung in Kraft tritt. Dann sind Datenübermittlungen aus der EU in das Vereinigte Königreich sofort als grenzüberschreitende Übermittlungen in ein unsicheres Drittland im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO anzusehen. 

Aufgrund dieser Regelung besteht für EU Datenexporteure also weiterhin Rechtsunsicherheit, da die Übergangsbestimmung jederzeit und ohne Vorankündigung für Datenübermittler und -verarbeiter enden könnte. Die Datenschutz-Compliance der EU-Unternehmen muss hier eine ständige, effektive Prüfung vorsehen! 

Der Angemessenheitsbeschluss hat gute Chancen

Ob das Vereinigte Königreich ein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau aufrechterhält, ist bislang nicht ersichtlich, die Weichen stehen aber gut. Premierminister Boris Johnson betonte zwar, dass seine Regierung mit dem Brexit beim Datenschutz eine von der EU "losgelöste und unabhängige Linie verfolgen werde". Für einen Angemessenheitsbeschluss spricht aber, dass Großbritannien bereits im Vorfeld des Handelsabkommens damit begonnen hat, Regelungen der DSGVO in nationales Recht (UK GDPR) umzusetzen. Seit dem 31. Januar 2020 gilt das neue Datenschutzrecht bereits. 

Die DSGVO eröffnet allerdings auch dann, wenn ein Angemessenheitsbeschluss fehlen sollte, Möglichkeiten der rechtmäßiger Datentransfers in ein Drittland. Diese werden in Art. 46 DSGVO als "geeignete Garantien" beschrieben. Die bekanntesten davon sind die sog. Standarddatenschutzklauseln ("Standard Contractual Clauses – SCCs"), die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden. 

Dabei handelt es sich um eine Vorlage für Vertragsbedingungen, die die Parteien einer Datenübermittlung unterzeichnen und die speziell für den Schutz personenbezogener Daten konzipiert ist. Diese können ohne weitere Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden als Grundlage für Datenübermittlungen in Drittländer genutzt werden, wenn sie im Wesentlichen unverändert in die zugrunde liegenden Verträge übernommen werden. 

Die Auswirkungen der Schrems-II-Entscheidung des EuGH

Mit dem Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat sich für die Standarddatenschutzklauseln Überarbeitungsbedarf ergeben. Sie gelten zwar laut EuGH weiterhin fort, reichen aber im Einzelfall nicht mehr für den sicheren Datentransfer in ein Drittland aus. Der EuGH hat in Schrems II betont, dass gegebenenfalls weitere Maßnahmen durch den Datenexporteuer ergriffen werden müssen, um ein der EU gleichwertiges Schutzniveau zu erreichen. 

Die EU-Kommission hat daher im November 2020 einen Entwurf für neue SCCs herausgegeben. Die neue Fassung soll nun jeden Tag durch die EU-Kommission angenommen werden und damit Gültigkeit erlangen. Ab diesem Zeitpunkt haben Unternehmen ein Jahr Zeit, ihre SCCs der neuen Fassung anzupassen. Sollte ein Angemessenheitsbeschluss nicht ergehen, könnte das Schrems-II-Urteil auch für Großbritannien äußerst relevant werden. Anhand der vom EuGH aufgestellten Grundsätze wären zukünftig auch Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich zu messen. 

Wie sich das Post-Brexit-Datenschutzrecht entwickelt, bleibt in den nächsten Monaten abzuwarten. Im Sinne der Rechtssicherheit bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission möglichst zeitnah dem britischen Datenschutzniveau das Gütesiegel verleiht und einen entsprechenden Angemessenheitsbeschluss erlässt. Aufgrund der Verantwortlichkeit der Datenexporteure und der Unsicherheit in Hinblick auf die Standarddatenschutzklauseln (Schrems II) wäre dies die sicherste Lösung. Kommt sie nicht, sind Datenexporte ins Vereinigte Königreich nicht mehr nur "daily business".

Der Autor Tobias Neufeld, LL.M. (CIPP/E, CIPM) ist Partner der Wirtschaftskanzlei Arqis in Düsseldorf und dort Leiter der Fokusgruppe Data.Law sowie Mitgründer der Unternehmensberatung b.yond. Er berät nationale und internationale Unternehmen an den Schnittstellen von Datenrecht, Datenschutz und Corporate Digital Responsibility (CDR).

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Datenschutz nach dem Brexit: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44203 (abgerufen am: 10.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Brexit
    • Datenschutz
    • Europa
Das Bild zeigt eine Podcast-Ankündigung mit Themen zu Rechtswissenschaften und entspanntem Lernen für Jurastudierende. 09.02.2026
Berufseinstieg

Jura-Karriere-Podcast:

Rechts­wis­sen­schaften gelassen stu­dieren

Vom ungeplanten Jurastudium bis zur Spezialisierung im Datenrecht: In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht spricht Sebastian Mauer über seinen Karriereweg und die Anforderungen moderner Datenschutz- und KI-Beratung.

Artikel lesen
Nürnberger Bratwurst mit Sauerkraut 06.02.2026
Lebensmittel

OLG München gibt seinen Senf dazu:

"Rost­b­rat­würst­chen" darf jeder machen, "Nürn­berger" nicht

Nur "Nürnberger Rostbratwürste" fallen unter den EU-Herkunftsschutz, "Mini-Rostbratwürstchen" dürfen auch woanders hergestellt werden, so das OLG München. Ein Wurst-Case-Szenario für die Fleischbranche hat es damit verhindert.

Artikel lesen
Carles Puigdemont 05.02.2026
EuGH

Parlament laut EuGH nicht unparteiisch genug:

Auf­he­bung der Immunität von Puig­de­mont & Co. nichtig

Der EuGH erklärt die Aufhebung der Immunität von Carles Puigdemont, Antoni Comín und Clara Ponsatí für nichtig. Das Parlament patzte beim Berichterstatter, der zu eng mit den spanischen Anklägern verbandelt gewesen sei.
 

Artikel lesen
Mitglieder der Revolutionsgarden bei einer Militärparade am 21.09.2024. 05.02.2026
Terrorismus

Mehr als eine Sanktion:

Was bedeutet die Ter­r­or­lis­tung von Irans Revo­lu­ti­ons­garden?

Als Reaktion auf die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen hat die EU Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation eingestuft. Eva Ghazari-Arndt erklärt, inwiefern die Folgen über bisherige Sanktionen hinausgehen.

Artikel lesen
Europapalast mit Europarat und Inschrift Council of Europa, EU-Flagge 26.01.2026
Anwaltsberuf

Völkerrechtlicher Schutz für Anwälte:

Deut­sch­land unter­zeichnet Euro­pa­rats-Kon­ven­tion

Rechtsanwälte sollen künftig besser vor Angriffen und staatlicher Repression geschützt werden. Deutschland hat dafür eine neue Europarats-Konvention unterzeichnet. Damit die in Kraft treten kann, müssen sich noch weitere Staaten anschließen.

Artikel lesen
Fahrradfahrer in der Dunkelheit 23.01.2026
Verkehrsgerichtstag

Themen des 64. Verkehrsgerichtstags:

Handy-Blitzer und eine neue Pro­mil­le­g­renze für Rad­fahrer

Am Mittwoch beginnt in Goslar der 64. Verkehrsgerichtstag. Themen sind unter anderem die Handynutzung am Steuer, Trunkenheitsfahrten mit Pedelec und Fahrrad sowie die erweiterte Vollstreckung von EU-Bußgeldern.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter oder Re­fe­ren­dar (m/w/d)...

Gleiss Lutz , Ber­lin

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) IT-/ IP Recht in Mün­chen

Becker Büttner Held , Mün­chen

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Tech/Da­ta/AI

CMS Deutschland , Mün­chen

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - IT- und Da­ten­schutz­recht

GvW Graf von Westphalen , Frank­furt am Main

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich IT- und Da­ten­recht

CMS Deutschland , Ham­burg

Logo von GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) Wahl­sta­ti­on Rechts­ab­tei­lung

GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Networking-Trainingsabend: Strategisch neue Kontakte knüpfen

19.02.2026

Logo von Hengeler Mueller
Ladies Dinner@hengeler

06.03.2026, Düsseldorf

Data Import and Export Control: The (Future) Regulation of Global Data Flows

19.02.2026, Bonn

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Zollrecht

19.02.2026

§ 15 FAO - Aktuelles Insolvenzanfechtungsrecht

19.02.2026, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH