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Vorwurf der vertikalen Preisbindung: BKartA ver­hängt Buß­geld gegen Bose

02.12.2021

Kopfhörer mit herausgefallener Ohrmuschel

(c) Peppygraphics | stock.adobe.com

Das Bundeskartellamt wirft dem Unternehmen Bose vertikale Preisbindung vor und setzt ein Bußgeld in Höhe von knapp sieben Millionen Euro fest. Der zugehörige Bescheid ist rechtskräftig.

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Nach einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde hatte das Bundeskartellamt (BKartA) im März 2018 mit einer Durchsuchungsaktion Ermittlungen gegen Bose eingeleitet. Das Verfahren konnte nun einvernehmlich im Rahmen eines Settlements beendet werden. Gegen das Unternehmen wurde ein Bußgeld in Höhe von knapp sieben Millionen Euro verhängt.

Bose produziert und vertreibt Lautsprecher, Kopfhörer und weitere Audioprodukte im oberen Preissegment. Das BKartA wirft dem Unternehmen vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung bei dem Vertrieb ihrer Audioprodukte durch beteiligte Vertragshändler eingeschränkt zu haben. Bose hat nach Ansicht des BKartA darauf hingewirkt, dass etwa Kopfhörer oder Lautsprecher nicht erheblich unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung angeboten werden.

Mitarbeiter von Bose hätten neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den betroffenen Vertragshändlern auch Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise getroffen. Hierdurch sollte nach Einschätzung der Wettbewerbshüter verhindert werden, dass die Verkaufspreise zu sehr von den vorgegebenen Preisempfehlungen abwichen. Dies sei von Bose-Mitarbeitern kontrolliert worden. Bei Abweichungen habe das Unternehmen interveniert.

BKartA verfolgt klare Linie

Das Unternehmen hat mit dem BKartA umfassend kooperiert. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Bose handelnden Personen sind keine Bußgelder verhängt worden. Der Bußgeldbescheid gegen Bose ist bereits rechtskräftig.

Das Bose-Verfahren steht in einer Reihe mit vergleichbaren Fällen, in denen das BKartA in der jüngeren Vergangenheit ebenfalls Bußgelder in Millionenhöhe verhängt hatte. Im August dieses Jahres traf es zunächst Händler und Hersteller von Musikinstrumenten, darunter Yamaha und Fender.

Kurze Zeit später wurde bekannt, dass auch Fond Of, unter anderem Hersteller von Schultaschen und Rucksäcken der Marke Ergobag, eine Strafzahlung in Höhe von zwei Millionen Euro leisten muss.

sts/LTO-Redaktion

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Vorwurf der vertikalen Preisbindung: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46815 (abgerufen am: 20.04.2026 )

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