Die EU-Kommission erwartet eine Stärkung der marktbeherrschenden Stellung im Bereich Hotelportale und untersagt Booking daher den Kauf des Wettbewerbers Flugo Group Holdings.
Ein geplanter Zusammenschluss der beiden Online-Reiseportale Booking Holdings und Flugo Group Holdings (Etraveli) erfährt keine Genehmigung durch die EU-Kommission (Wettbewerbsache M.10615). Nach Ansicht der Wettbewerbsbehörde hätte eine Übernahme zu höheren Kosten für Hotels und möglicherweise auch für die Verbraucher geführt. Booking habe keine ausreichenden Abhilfemaßnahmen angeboten, um die Bedenken auszuräumen, die man im Juni dieses Jahres an das Unternehmen übermittelt hatte.
Die Prüfung der Kommission begann im November des vergangenen Jahres, nachdem die Unternehmen das Vorhaben im Oktober angemeldet hatten. In einer Mitteilung zur Untersagung weist die Behörde darauf hin, dass Booking mit einem Marktanteil jenseits von 60 Prozent schon jetzt der dominierende Akteur unter den Hotelportalen ist. Eine Übernahme des schwedischen Konkurrenten Etraveli hätte es dem Unternehmen nach Einschätzung der Kommission ermöglicht, die beherrschende Stellung zu stärken und damit die Verhandlungsposition gegenüber Hotels weiter zu verbessern.
Die Kommission kommt ins Spiel, wenn der Umsatz der beteiligten Unternehmen bei Fusionen und Übernahmen die in Art. 1 Fusionskontrollverordnung definierten Schwellenwerte überschreitet oder ein Verweisungsantrag eines Mitgliedstaates vorliegt. Im Verlauf der letzten zehn Jahre hat die Kommission nach eigenen Angaben knapp 3.500 Zusammenschlüsse genehmigt. Booking/Etraveli gehört zu den erst elf Fällen geplanter Zusammenschlüsse, die in diesem Zeitraum untersagt wurden.
sts/LTO-Redaktion
Nach Fusionskontrollverfahren der EU-Kommission: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52779 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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