Die Spielzeughersteller Ravensburger und Steiff wollen ihre Zukunft gemeinsam gestalten. Das Bundeskartellamt steht dem Vorhaben nicht im Weg.
Ravensburger will bei Steiff als strategischer Investor einsteigen und 60 Prozent der Anteile übernehmen. Ihre Pläne verkündeten die beiden Spielwarenhersteller Mitte Juni dieses Jahres. Das Bundeskartellamt (BKartA) gab am Donnerstag bekannt, dass man die Freigabe für das Vorhaben erteilt habe.
Die Anteile, die Ravensburger kauft, liegen bei der Steiff Beteiligungsgesellschaft, hinter der die Erben der Firmengründerin Margarete Steiff stehen. Sie werden auch zukünftig eine Beteiligung halten.
Der Zusammenschluss führe zwei sehr bekannte deutsche Spielwarenhersteller zusammen. Wettbewerbliche Bedenken hätten sich jedoch nicht ergeben, da sich die Produktportfolios der Unternehmen nicht überschneiden, so BKartA-Präsident Andreas Mundt. Während Steiff Plüschtiere und Kleidung im Sortiment hat, verkauft Ravensburger hauptsächlich Puzzles, Bücher und Lernspiele wie Tiptoi.
Auch sonst seien keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb zu erwarten gewesen, da die Unternehmen im Spielwareneinzelhandel über hinreichend starke Abnehmer verfügten, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Mit der kartellrechtlichen Freigabe kann der Einstieg von Ravensburger bei Steiff vollzogen werden.
Zum Deal berät ein Team der Berliner Kanzlei V14 um Partnerin Olga Balandina-Luke auf Seiten von Ravensburger. SGP Schneider Geiwitz unterstützt das Unternehmen bei den steuerlichen Aspekten der Transaktion. Für Steiff ist ein Team von Noerr um Partner Dr. Alexander Hirsch und Associated Partner Gerrit Henze rechtsberatend tätig.
sts/LTO-Redaktion
BKartA gibt Beteiligung frei: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60385 (abgerufen am: 09.08.2026 )
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