Die DE-CIX Management GmbH, Betreiberin des weltgrößten Internetknotens, klagt – vertreten von Bird & Bird - vor dem BVerwG gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Klage will DE-CIX die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) nach § 5 des G10-Gesetzes am DE-CIX einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen. Die Überwachungspraxis des BND war durch den NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags öffentlich bekannt geworden.
"Wir haben nicht zuletzt aufgrund der gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., die unlängst veröffentlicht wurde, gewichtige Zweifel an der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Praxis", teilt DE-CIX mit. "Wir sehen uns gegenüber unseren Kunden in der Pflicht, darauf hinzuwirken, dass eine strategische Fernmeldeüberwachung ihrer Telekommunikation nur in rechtmäßiger Weise stattfindet. Wir wollen eine gerichtliche Klärung und insbesondere Rechtssicherheit für unsere Kunden und unser Unternehmen."
Der DE-CIX in Frankfurt ist nach eigenen Angaben der Internet-Knoten mit dem höchsten Datendurchsatz weltweit und führender Betreiber von verteilten, ausfallsicheren und skalierbaren Internet Exchanges (IX) für den Austausch von Datenverkehr im Internet. Das Unternehmen ist eine hundertprozentige Tochter des europaweit größten Internet-Verbandes eco Verband der Internetwirtschaft e.V. und regelmäßige Mandantin des Teams um Bird&Bird-Partner Sven-Erik Heun.
Bird & Bird für die DE-CIX Management GmbH:
Sven-Erik Heun, Federführung, Technologie & Kommunikation, Commercial, Partner, Frankfurt
Valerian Jenny, Technologie & Kommunikation, Commercial, Counsel, Frankfurt
Dr. Simon Assion, Technologie & Kommunikation, Commercial, Associate, Frankfurt
Bird & Bird: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20710 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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